AA

Softguns schon an 15-jährige

Symbolfoto &copy epa
Symbolfoto &copy epa
Die Wiener Jugendanwaltschaft ortet illegale Softgun-Verkäufe an Jugendliche - Forderung nach Verbot der Abgabe an Unter-18-Jährige - mehrere Gutachten bestätigen die Gefährlichkeit der Softguns.

Die Wiener Kinder- Jugendanwaltschaft (KJA) hat – ihrer Ansicht nach – unerlaubte Verkäufe von so genannten Softguns an Personen unter 18 Jahren aufgedeckt und ortet Verstöße gegen das Wiener Jugendschutzgesetz. Sie hat heute, Donnerstag, in einer Pressekonferenz den sofortigen Stopp der Abgabe von Softguns an diese Altersgruppe verlangt. Auch eine Änderung des Waffengesetzes wurde gefordert.


Softguns sind vom Original kaum zu unterscheidende Waffenimitate, mit denen kleine Plastikkugeln mit enormer Geschwindigkeit abgefeuern werden können. Nach Meinung der Wiener Jugendanwaltschaft dürfen diese, oft auch als „Spielzeug“ bezeichneten Softguns, nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Man verweist auf Paragraf zehn im Wiener Jugendschutzgesetz, wonach „jugendgefährdende Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können, wenn diese Gegenstände Aggressionen, Gewalt und Gewaltdarstellungen fördern“, nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfen.

Leicht zu haben und gefährlich


„Es ist leicht eine Softgun zu bekommen“, erklärte Judith Frisch-Wurth, Leiterin des Pädagogischen Zentrums, die Verkaufspraxis einiger Waffenhändler. Ein „Mystery Shopping“ im ersten Halbjahr 2004 habe gezeigt, dass 50 Prozent der insgesamt 16 erfassten Wiener Waffengeschäfte an einen 15-jährigen Testeinkäufer Softguns verkauften. In einigen Geschäften werde in den Auslagen sogar extra darauf hingewiesen, dass der Erwerb ab dem 14. Lebensjahr möglich sei. „Es handelt sich um illegale Verkäufe“, empörte sich Jugendanwalt Anton Schmid.


Insgesamt drei der KJA vorliegenden Gutachten bestätigen demnach die Gefährlichkeit von Softguns. Danach sei das Jugendschutzgesetz zu berücksichtigen. Die Waffengeschäfte argumentieren wiederum nach dem Waffengesetz, das Softguns nicht als Schusswaffen anerkennt. Diese übersehen dabei, „dass das Jugendschutzgesetz hier jedoch dem Verkauf eindeutig einen Riegel vorschiebe“, argumentiert die Jugendanwaltschaft.

Verkaufs-Stopp und strengere Kontrollen


Bei diesen Waffen werde „ein Spielzeug instrumentalisiert und das führt zu Konsequenzen, die die Gesellschaft beklagen wird“, sagte Professor Ernst Berger von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rosenhügel. Daher forderte die KJA nun den sofortigen Stopp des Verkaufes von Softguns an Jugendliche unter 18 Jahren, strengere Kontrollen der Waffengeschäfte, Höchststrafen nach dem Wiener Jugendschutzgesetz von bis zu 15.000 Euro an uneinsichtige Unternehmer und eine Änderung des Waffengesetzes. In letzter Instanz sei auch der Gewerbeentzug laut dem Jugendschutzgesetz möglich, so Schmid. Nachsatz: Überall, wo man Geschäfte mache, sei das Jugendschutzgesetz anscheinend „wurscht“.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Softguns schon an 15-jährige
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen