AA

Sofiensäle bleiben weiterhin unberührt

&copy APA
&copy APA
Das Ultimatum der Stadt Wien, wonach die Ruine bis Dienstag 24 Uhr abgedeckt werden sollte, wurde durch den Verwaltungsgerichtshof aufgehoben - jetzt muss Urteil abgewartet werden.

Überraschende Wendung in der Causa Sofiensäle: Wie erst am Dienstag bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Eigentümergesellschaft Sofiensäle AG einen weiteren Aufschub bei der von der Stadt Wien per Bescheid vorgeschriebenen Errichtung von Schutzmaßnahmen für die Brandruine zugestanden. Der mit 5. April datierte Aufschub gilt, bis über eine VwGH-Beschwerde der Sofiensäle AG entschieden ist.

“Wir können nichts machen”

„Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es keine Abdeckung“, hieß es dazu im Büro des Wiener Wohnbaustadtrats Werner Faymann: „Wir können nichts machen.“ Die vorbereiteten Ausschreibungen müssten bis zu einer Entscheidung des VwGH weiter warten. Von der VwGH-Entscheidung habe man erst am Dienstag zufällig erfahren. Offiziell zugestellt habe man den Beschluss noch nicht bekommen.

Eigentlich wäre die Frist am Dienstag um 24.00 Uhr abgelaufen, danach drohte die Stadt mit einer „Ersatzvornahme“. Man wollte den Witterungsschutz dann selbst in Auftrag geben und sich die geschätzten Kosten von bis zu zwei Mio. Euro vom Eigentümer zurückholen. Nach Informationsstand von Dienstag Vormittag wäre damit im September begonnen worden.

Unmittelbare Bedrohung nicht zu befürchten

Nun ist alles anders, denn nachdem die Entscheidung, die Gemäuer mit Holz einzuhausen und die Mauersohle mittels Flugdach zu schützen, zwei Instanzen durchlaufen und damit Rechtskraft erlangt hat, wandte sich die Sofiensäle AG noch mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Der erkannte der Beschwerde nun aufschiebende Wirkung zu: Laut der belangten Behörde – nach Angaben des Faymann-Büros das Wissenschaftsministerium – sei eine unmittelbare Bedrohung des Denkmals nicht zu befürchten, der VwGH sieht daher kein „zwingendes öffentliches Interesse“ gegen den Aufschub.

Laut VwGH verweist die Sofiensäle AG im Wesentlichen auf die „Unzumutbarkeit und Unverhältnismäßigkeit der aufgetragenen Sicherungsmaßnahmen sowie die Unterlassung der Einholung entsprechender Kostenvoranschläge durch die belangte Behörde“. Der Zustand der Ruine bestehe seit dem Tag des Brandes unverändert weiter. Die Umsetzung des Bescheids würde Aufwendungen erfordern, die die beschwerdeführende Gesellschaft wirtschaftlich vor den Ruin stellen würde.

Vorgeschichte: Frist verstreicht um Mitternacht

Redaktion: Birgit Stadtthaler

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Sofiensäle bleiben weiterhin unberührt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen