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Socken-Streit endete mit abgebissenem Daumen

Österreich - Mit einem abgebissenen Daumenglied hat der Streit zweier Nigerianer um ein Paar Socken geendet. Der "Beißer" musste sich am Freitag im Grazer Straflandesgericht verantworten.

„Es ist irrtümlich passiert“, so seine Rechtfertigung. Der Einzelrichter sah das anders: Weil er den Vorfall als absichtliche schwere Körperverletzung sah, verwies er den Fall an ein Schöffengericht.

Als die beiden Nigerianer aus ihrer Wohnung auszogen, kam es in einer Garage zum Streit. Der eine soll ein Paar Socken des anderen eingepackt haben. Schließlich ging ein Gerangel los, und plötzlich fehlte dem einen Schwarzafrikaner ein ganzes Daumenglied. Der Angeklagte meinte „das ist irrtümlich passiert“. Er habe sich nur gewehrt und auf ein Mal sei die Hand des anderen in seinem Mund gewesen.

„Kommt so etwas in Nigeria öfter vor? Dass einer dem anderen etwas abbeißt?“, fragte der Richter, kulturelle Besonderheiten vermutend, nach. „Nein“, stellte der Angeklagte klar. Das Opfer schilderte den Fall etwas anders. Angeblich soll der Beschuldigte mit voller Absicht zugebissen haben. Das Daumenglied konnte jedenfalls nicht wieder angenäht werden, der Verletzte hat nach wie vor Schmerzen. Auch kann er die rechte Hand dadurch nicht mehr vollständig gebrauchen.

Der Richter entschied, dass es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung handelt. Er fällte ein so genanntes Unzuständigkeitsurteil und verwies den Fall an ein Schöffengericht.

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