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So wirkt sich "harter" Brexit auf Reisende aus

Bei einem "harten" Brexit wäre die Urlaubsplanung deutlich aufwendiger.
Bei einem "harten" Brexit wäre die Urlaubsplanung deutlich aufwendiger. ©pixabay.com
Roaming, Zoll oder Anreisen mit dem Auto: Bei einem "harten" Brexit gelten andere Regeln für England-Reisende. Ein geregelter Brexit brächte hingegen kaum Umstellungen.

Während ein geregelter Brexit keine bedeutenden Auswirkungen für Reisende hätte, ergäben sich im Falle eines harten Austritts Großbritanniens aus der EU teils gravierende Konsequenzen. Darauf machte der ÖAMTC am Donnerstag aufmerksam. Nach dem 29. März würde im Vereinigten Königreich dann kein EU-Recht mehr gelten.

“Reisende sollten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Es gilt, abzuwarten und sich immer wieder kurzfristig zu informieren”, riet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Flugexperten erwarten Ausfälle und Verzögerungen. “Insgesamt sind Pauschalreisende, die im Reisebüro oder online buchen, besser geschützt, da der Veranstalter das Gelingen der Reise in jedem Fall garantiert”, betonte Pronebner.

Flüge könnten bei Brexit ausfallen

“Ratsam für kurzfristige Flugbuchungen ist es, die AGBs der Airline genau zu lesen – eine eventuelle Brexit-Klausel könnte den entschädigungsfreien Ausfall des Flugs aufgrund des Austritts vorsehen”, sagte die Expertin. “Wer demnächst eine Fernreise plant, sollte Zwischenstopps in Großbritannien vermeiden. Denn es lässt sich nicht abschätzen, wie groß das Chaos nach einem Brexit sein wird.”

Fluggastrechte: Zwar hat das Vereinigte Königreich angekündigt, die EU- Fluggastrechte weiterhin zu wahren (genauso die Passagierrechte von Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden). Passagiere hätten damit wie gewohnt Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung. “Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn man eine Airline bucht, die ihren Sitz in der EU hat”, so Pronebner.

Einreise nach Großbritannien: Dass man nach dem Brexit nur noch mit Visum einreisen darf, ist unwahrscheinlich. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass britische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) in der EU kein Visum brauchen, sofern dasselbe für EU-Bürger gilt, die nach Großbritannien reisen.

Anreise mit Auto: Die britischen Behörden haben angekündigt, dass sich für Besitzer eines EU-Führerscheins auch nach dem Austritt nichts ändern wird. Das Mitführen eines internationalen Führerscheins ist nicht notwendig. “War die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte bisher nur eine Empfehlung, wird sie künftig jedoch zum Muss”, informierte die Juristin. Außerdem sollten Autoreisende die Bedingungen ihrer Versicherung prüfen, ob diese Schäden im Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.

Reisen mit Haustieren: Im Falle eines harten Brexits verliert der EU-Heimtierausweis vermutlich seine Gültigkeit und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein.

Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) wird von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung gestellt und ist meist auf der Rückseite der e-Card zu finden. Im Falle eines harten Brexits würde die EKVK jedoch ihre Gültigkeit verlieren. Dann empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Roaming: Nach dem Brexit könnten für Reisende, die ihr österreichisches Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen, wieder Roaming-Gebühren anfallen.

Zoll: Bei einem “No deal”-Szenario ist die Einführung von Zollkontrollen wahrscheinlich. Dann muss am Flughafen der “grüne” Ausgang durch die Zollkontrolle gewählt werden. Außerdem dürfen Flugreisende aus Großbritannien nur mehr Waren im Wert von 430 Euro (mit anderen Verkehrsmitteln 300 Euro, für Jugendliche unter 15 Jahren 150 Euro) nach Österreich einführen bzw. unterliegen Waren wie Tabak und Alkoholika strengeren Beschränkungen.

(APA/red)

 

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