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So will der Verein Bodenfreiheit Landesgrünzonen erhalten

Martin Strele (Obmann Verein Bodenfreiheit), Walter Zerlauth (Mitglied Initiative Ludesch), Christoph Aigner (Mitglied Initiative Ludesch)
Martin Strele (Obmann Verein Bodenfreiheit), Walter Zerlauth (Mitglied Initiative Ludesch), Christoph Aigner (Mitglied Initiative Ludesch) ©BODENFREIHEIT
Am Donnerstag wurde beim Ludecher Neugut vom Verein Bodenfreiheit neues Modell zum Erhalt der Landesgrünzone präsentiert.
"Forderungen zum Schutz der Landesgrünzonen"
Verein Bodenfreiheit kritisiert das "Raumbild 2030"

Der Verein Bodenfreiheit setzt sich seit Jahren für den Erhalt von Freiflächen, konkret auch der Landesgrünzone, ein. Bislang wurden dazu Flächen angekauft. Künftig will sich der Verein nach dem Vorbild eines Projekts in Ludesch auch Dienstbarkeiten auf wichtigen Flächen sichern.

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"Der Erwerb einer Dienstbarkeit ist ein neuer Zugang im Bodenschutz. Ein umfassendes Gehrecht bietet die Möglichkeit, eine Bebauung zu verhindern und den Druck von den Bauern etwas abzuwenden “, schildert Obmann Martin Strele. Der Verein hat dazu ein eigenes Modell für die Ermittlung des Preises eines Gehrechts entwickelt.

Beste Böden sichern

Erster Vertragspartner ist ein Landwirt aus Ludesch. Durch den Verkauf des Gehrechts sollen nun Teile seiner Flächen für die kommenden Jahrzehnte vor Verbauung geschützt sein.

Strele sieht im Erhalt der Grünzone eine wichtige Aufgabe für die künftige Landesregierung. Vorarlberg verfüge über annähernd 290 Hektar an gewidmeten Betriebsgebietsflächen, betont Strele.

Allianz fordert Nachdenkpause

Zuletzt hatte eine Allianz aus 13 Vorarlberger Organisationen und Initiativen eine fünfjährige Nachdenkpause für die Landesgrünzone gefordert, während der keine weiteren Flächen mehr entnommen werden.

Aktuell wächst die Allianz für die Grünzone jedenfalls weiter: Auch die Vorarlberger Pfadfinder und die Österreichische Berg- und Kleinbauern Vereinigung haben sich der Forderung nach einer Nachdenkpause für die Landesgrünzone angeschlossen.

(red)

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