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So teuer wird 2023 für Autofahrer in Österreich

Parken in Wien wird ab 1. Jänner 2023 wieder teurer.
Parken in Wien wird ab 1. Jänner 2023 wieder teurer. ©APA/ANGELIKA KREINER (Symbolbild)
Treibstoff wird ab 1. Jänner 2023 abermals teuer. Der Grund ist die steigende CO2-Bepreisung. Auch das Parken in Wien wird mit dem neuen Jahr teurer.

Für Auto- und Motorradfahrer bringt 2023 vor allem Verteuerungen. Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Damit dürfte sich Benzin an den Tankstellen um etwa 0,7 Cent je Liter verteuern, Diesel um 0,8 Cent pro Liter. Die ÖBB und private Bahnen bekommen hingegen mehr Geld.

Eigentlich wäre eine Erhöhung der CO2-Steuer um 5 Euro pro Tonne geplant gewesen, allerdings gibt es einen gesetzlichen Mechanismus, wonach die Erhöhung halbiert werden kann, wenn die Preise fossiler Energieträger um mehr als 12,5 Prozent gestiegen sind - das ist heuer der Fall.

So teuer wird 2023 für Österreichs Autofahrer und Autofahrerinnen

Die einmalig zu bezahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird ab 1. Jänner ebenfalls erhöht, indem die Berechnungswerte für die NoVA angepasst werden. Mit den neuen Grenzwerten wird die NoVA nach Berechnungen des ARBÖ für die meisten Autos um rund einen Prozentpunkt steigen. Die Bandbreite der Erhöhungen beträgt - abhängig vom Preis des Fahrzeugs und vom CO2-Ausstoß - etwa 200 bis 2.000 Euro.

Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es ab 1. Jänner auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw. Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nach der Motorleistung berechnet, das laut ARBÖ eine deutliche Steuerreduktion bringen wird. Die ab 1. Jänner 2023 gültige Berechnungsformel lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km - 102 g) : 5 = Steuersatz

Investitionsfreibetrag für Elektroautos ab 1. Jänner 2023

Billiger werden hingegen Elektroautos: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Malus-Grenzwert für Autos sinkt um 15 Gramm

Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt um 15 Gramm, nämlich von 185 auf 170 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht, künftig sind daher 70 Euro statt wie bisher 60 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte von 60 auf 70 Prozent.

Auch für leichte Nutzfahrzeuge ändert sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe: Der CO2-Wert wird um 5 von 160 auf 155 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert und der Malus-Grenzwert sinkt um 15 Gramm von 238 auf 223 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag bei Fahrzeugen der Klasse N1 wird um 10 Euro auf 70 Euro erhöht und der Höchststeuersatz steigt auf 70 Prozent (bisher 60 Prozent). Die ab 1. Januar 2023 gültige Berechnungsformel für Fahrzeuge der Klasse N1 lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km - 155 g) : 5 = Steuersatz

CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Versicherungssteuer

Für neu zugelassene Personenkraftwagen erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer: In der Berechnungsformel wird der CO2-Wert um den Wert 3 und der KW-Wert um den Wert 1 abgesenkt. Damit gilt ab 1. Januar 2023 folgende Formel:

(kW-62) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-106) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro

Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile der Aufbauart SA (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Basisfahrzeug der Klasse N) nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW berechnet, was eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung des Sachbezuges

Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-Pkw für Betriebe läuft aus. Bei der Bewertung des Sachbezuges bei privat genutzten Firmenfahrzeugen fällt ab 1. Jänner für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich). Bei Fahrzeugen, die mehr CO2 ausstoßen, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Laden von Elektrofirmenfahrzeugen ab 1. Jänner 2023

Auch das Laden von Elektroautos wird gefördert: Künftig ist die Errichtung einer Wallbox beim Arbeitnehmer auf Kosten seines Arbeitgebers sachbezugsbefreit, ebenso das Laden des Autos, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Neue Tarife für die ASFINAG-Autobahnvignette

Neue Tarife 2023 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG): 10-Tages-Vignette: EUR 9,90,- 2-Monats-Vignette: EUR 29,00,- Jahresvignette: EUR 96,40,-

Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz): 10-Tages-Vignette: EUR 5,80 2-Monats-Vignette: EUR 14,50 Jahresvignette: EUR 38,20

Die Jahresvignette für das Jahr 2023 gilt von 1.12.2022 bis 31.1.2024.

Parken in Wien wird ab 1. Jänner 2023 wieder teurer

Parken in Wien wird wieder teurer. Ab 1. Jänner 2023 gelten folgende Tarife in der Bundeshauptstadt:

  • 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
  • 30 Minuten: (Parkschein rot): 1,25 Euro
  • 60 Minuten (Parkschein blau): 2,50 Euro
  • 90 Minuten (Parkschein grün): 3,75 Euro
  • 120 Minuten (Parkschein gelb): 5 Euro

Mehr Geld für die Bahn

Mehr Geld gibt es für die Bahn: Der ÖBB-Rahmenplan wird demnach laut Umweltministerium um 186 Millionen Euro aufgestockt, aber auch die Privatbahnen erhalten 123,5 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung. Die Stadtregionalbahnen werden mit 50 Millionen Euro ausgestattet.

Finanzierung des Klimatickets 2023 mit 505,9 Millionen Euro

Mit 505,9 Millionen Euro im Jahr 2023 soll die Finanzierung des Klimatickets fortgeschritten werden. Insgesamt 197 Millionen Euro zusätzlich stehen für Preissenkungen bei den Bundesländer-Tickets und für mehr Öffi-Angebot in den Regionen zur Verfügung. Für den Ausbau der Elektro-Mobilität im Privat- und Busverkehr sind 257 Millionen Euro im Budget veranschlagt. Unterstützung erhält auch die "aktive Mobilität", also Radfahren und zu Fuß gehen, die mit 78 Millionen Euro bedacht wird.

Außerdem werden die Forschungsausgaben um 42 Millionen auf 624 Millionen Euro erhöht. Für Technologien, die für die Klimawende benötigt werden, stehen bis 2026 400 Millionen Euro bereit.

(APA/Red)

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