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So leicht können Sie als Familie Steuern sparen

Holen Sie sich mit AK und VN mehrere hundert Euro Steuergeld zurück.

Feldkirch. (VN) Von einer Arbeitnehmerveranlagung  (ANV) profitieren vor allem auch Familien. Es gilt aber einige Stolpersteine zu beachten. AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.Seit 2009 muss für jedes einzelne Kind zusätzlich das Formular L1k angefordert und ausgefüllt werden. Bei FinanzOnline führt ein Link zum Zusatzformular. Dieses Formular wird oft übersehen, was bares Geld kostet.

AEAB und AVAB

Alleinerzieher sind Steuerpflichtige, die für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen UND die nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einem Partner zusammenleben. Dann können Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag AEAB beantragen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag AVAB steht Ihnen bei mindestens einem Kind zu, wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet (oder in einer Lebensgemeinschaft) sind, nicht dauerhaft getrennt leben und Ihr Partner steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von maximal 6000 Euro hat. Achtung: Das Wochengeld zählt in diesem Falle als Einkommen, staatliche Unterstützungen wie Familienbeihilfe und Arbeitslosengeld nicht.

Beide Absetzbeträge ersparen Ihnen jeweils 494 Euro für ein Kind, 669 Euro für zwei und für jedes zusätzliche Kind weitere 220 Euro an Steuern.  Sie können diese Absetzbeträge auch anfordern, wenn Sie keine Lohnsteuer zahlten, dann werden Sie Ihnen in Form einer Negativsteuer ausgezahlt.

Kinder helfen Steuer sparen

Im Formular L 1k können kinderspezifische Aufwendungen beantragt werden. Der Kinderfreibetrag beträgt 220 Euro und steht Ihnen für jedes Kind zu, für das Sie im betreffenden Jahr mehr als sechs Monate Familienbeihilfe erhalten haben. Falls beide Elternteile separat den Freibetrag beantragen, beträgt dieser jeweils 132 Euro. Ausgaben für die Kinderbetreuung können bis zu einer Höhe von 2300 Euro ebenfalls geltend gemacht werden. Geben Sie hier aber nur Kosten an, die Sie auch selbst getragen haben.

Unterhalt für Kinder

Beim Unterhalt wird unterschieden, ob das Kind innerhalb oder außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz lebt. Für Kinder, die außerhalb dieser Länder leben, können pro Monat 50 Euro oder der halbe Unterhalt berücksichtigt werden. Geben Sie den gesamten geleisteten Betrag und Zeitraum an. Für Kinder, die innerhalb dieser Länder leben, sind die Absetzbeträge gestaffelt. Hier ist auf dem Formular L1k nur der Zeitraum der Unterhaltsleistung anzugeben. Auch hier kann der Freibetrag in Höhe von 132 Euro für nicht haushaltszugehörige Kinder berücksichtigt werden. Eine Auflistung der Freibeträge finden Sie in der AK-Broschüre „Steuer sparen“.

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