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So funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland

Am Sonntag ist Bundestagswahl in Deutschland: Doch wie genau funktioniert diese Wahl? Und wer darf dort wählen?

Alle vier Jahre dürfen die wahlberechtigen Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Mit insgesamt zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) auf dem Stimmzettel entscheiden sie, welche Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Der Bundestag ist das deutsche Parlament, das heißt die Volksvertretung.

Zweitstimme

Die Zweitstimme ist trotz ihres Namens die Wichtigere bei der Wahl. Mit dieser wählt der Wähler die Landesliste einer Partei, das heißt er wählt keinen einzelnen Kandidaten. Auf diesen Listen stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge wird von den Parteien selbst festgelegt.

Diese Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, das heißt, darüber wie viele Sitze einer Partei zustehen. Die Zweitstimmen zählen allerdings nur dann, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde genommen oder mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat.

Briefwahl

Die Bürger können auch per Briefwahl wählen. Die Briefwahl-Unterlagen müssen extra beantragt werden, schriftlich, online oder persönlich im zuständigen Bezirksamt. Der ausgefüllte Wahlschein muss dann am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein.

 

Aktives Wahlrecht

Wählen darf in Deutschland wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen deutschen Pass hat.

 

Jungwähler

Rund drei Millionen junge Deutsche dürfen dieses Jahr erstmals den Bundestag wählen.

 

Konstituierende Sitzung

 

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