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Skinhead-Reportage: Schwester belastet einen Protagonisten

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Symbolbild ©Bilderbox
Die von der Staatsanwaltschaft verlangte und vom Oberlandesgericht bekräftigte Herausgabe aller Aufnahmen zu einer "Am Schauplatz"-Reportage über den rechten Rand durch den ORF dürfte in einer Aussage der Schwester eines der Protagonisten begründet liegen.

Diese schilderte demnach gegenüber den Ermittlern eine Szene, in der einer der Glatzköpfe vom ORF-Team im Innenhof einer Wohnsiedlung aufgenommen worden war.

Der Jugendliche wollte den Schilderungen zufolge bei dieser Gelegenheit “im Zuge der Debatte um Meinungs- und Redefreiheit seiner Gesinnung Nachdruck verleihen und zum Ausdruck bringen, dass er jederzeit, auch in der Öffentlichkeit zu seiner Gesinnung stehe”. Dies geht aus dem Entscheid des Oberlandesgerichts zu der Causa hervor. Am 3. September hatte das Gericht letztinstanzlich angeordnet, dass der ORF die Bänder herausgeben müsse.

Der Sprecher der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl, wollte auf die Aussage der Schwester im Detail nicht eingehen, und betonte, einzelne Ermittlungsschritte nicht kommentieren zu können. Allerdings sei klar, “dass es für die Anordnung einer Zwangsmaßnahme natürlich eine konkrete Verdachtslage braucht”, betonte er.

Im konkreten Fall hätten die Äußerungen, zu deren Inhalt keine Angabe gemacht wird, in der Wohnhausanlage “von mindestens zehn Personen” wahrgenommen werden können, schreibt das Oberlandesgericht. Insofern sei keine Vertraulichkeit gegeben und das Redaktionsgeheimnis komme nicht zum Tragen. Dies hatte bereits die Oberstaatsanwaltschaft im August befunden. Der Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung nun an.

Der ORF hat am Donnerstag erneut betont, dass auf den Bändern keine Delikte zu sehen seien .”Es gibt auf den Bändern keine strafbaren Handlungen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden”, so Kommunikationschef Pius Strobl. Dies sei ORF-intern bereits von mehreren Juristen geprüft worden. Darüber hinaus habe ein gerichtliches Gutachten, das erst am Wochenende bekanntgeworden war, bestätigt, dass die den Behörden bereits zugänglichen Aufnahmen des Drehs von Wiener Neustadt technisch nicht manipuliert worden seien, so Strobl. Die FPÖ hatte dem ORF eine Manipulation der Aufnahmen unterstellt.

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