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Skinhead-Reportage: ORF muss Bänder nicht herausgeben

Im Rechtsstreit um angebliche nationalsozialistische Parolen beim Dreh einer "Am Schauplatz"-Reportage bei einer FPÖ-Kundgebung hat der ORF einen Teilsieg errungen. Wie "Der Standard" (Dienstagsausgabe) berichtete, hat die zuständige Richterin in Wiener Neustadt entschieden, dass der ORF keine weiteren Bänder zu dem Dreh herausgeben muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, dementsprechend zeigte man sich beim ORF abwartend.
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ORF-Kommunikationschef Pius Storbl sieht aber “eine für die gesamte Medienlandschaft bedeutende Entscheidung”.

Bei der Reportage hatte “Am Schauplatz”-Redakteur Eduard Moschitz zwei jugendliche Glatzköpfe aus dem rechten Milieu unter anderem zu einer Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt begleitet. Dort kam es zu einer Begegnung mit Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen Parolen angestiftet zu haben, was jedoch aus den Aufnahmen nicht hervorgeht. Die in Wiener Neustadt verwendete Filmkassette wurde beschlagnahmt und von einem Gutachter untersucht. Die Herausgabe weiterer Bänder von Drehs mit den beiden Burschen an anderen Orten verweigerte der ORF mit Hinweis auf das Redaktionsgeheimnis.

Die Richterin in Wiener Neustadt schloss sich nun der Rechtsmeinung des ORF an, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, wie Sprecher Erich Habitzl der APA bestätigte. Der Bescheid sei Ende Juni ergangen. Das Oberlandesgericht Wien muss nun über den Fall entscheiden.

Beim ORF sieht man die Entwicklung vorsichtig positiv, da die Entscheidung noch nicht rechtsgültig sei, wie Strobl betonte. “Das Gericht in der ersten Instanz hat sich unserer und der westeuropäischen Rechtsmeinung angeschlossen. Der Kern unserer Begründung war ja immer, dass damit das Redaktionsgeheimnis ad absurdum geführt wird”, so der ORF-Kommunikationschef. “Wir hoffen, dass auch die Folgeinstanz dieser Entscheidung folgen wird.”

Fragen hat die Staatsanwaltschaft nunmehr auch an FPÖ-Chef Strache: Wie aus dem der APA vorliegenden Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hervorgeht, besteht nach Ansicht der Anklagebehörde “ein konkreter, im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des genannten Abgeordneten stehender Tatverdacht in Richtung der falschen Beweisaussage nach Paragraf 288, Abs. 4 StGB und der Verleumdung nach Paragraf 297 Abs. 1 StGB”. Dazu verweist die Staatsanwaltschaft darauf, dass sich die Sachverhaltsdarstellung, die “Schauplatz”-Chef Christian Schüller eingebracht hatte, auf Videoaufnahmen als Beweismittel stütze. Strache selbst sieht einem Verfahren “mit größter Gelassenheit” entgegen, denn er habe sich nichts zuschulden kommen lassen und immer die Wahrheit gesagt, wie er betonte. Eine Entscheidung über die Immunität kann der Nationalrat frühestens bei der nächsten Plenarsitzung treffen.

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