Wenn man die österreichweit von der Alpinpolizei erhobenen Fälle von Kollisionen mit Verdacht auf Fremdverschulden betrachtet, waren in der Saison 2008/09 57,5 Prozent der 4.500 erfassten Beteiligten in der Gruppe der Helmträger. Ein Jahr später (2009/10) stieg der Anteil auf 71,3 Prozent. In der laufenden Saison trugen bereits 81,8 Prozent der bisher rund 900 von der Alpinpolizei registrierten Wintersportler bei einem Unfall mit Verdacht auf Fremdverschulden einen Kopfschutz.
Bei den unter 15-Jährigen, also der von einer gesetzlichen Skihelmpflicht erfassten Gruppe, machten die Helmträger in der Wintersaison 08/09 bereits 84,2 Prozent aus. Im Jahr darauf waren es laut Kuratorium schon 93,3 Prozent. “Im laufenden Winter stieg dies noch einmal, auf derzeit 93,8 Prozent”, sagte Bilek. Der Prozentsatz in den Bundesländern mit Helmpflicht unterscheide sich dabei nicht merklich von jenen ohne eine derartige gesetzliche Regelung.
Das Kuratorium empfehle allen Wintersportlern das Tragen eines Helmes, lehne aber gleichzeitig eine verpflichtende gesetzliche Regelung ab, sagte Kuratoriumspräsident Karl Gabl. Eine derartige Maßnahme könne Eigenverantwortung niemals ersetzen. “Es ist nicht zielführend, dass der Gesetzgeber in einen Sport eingreift”, betonte Gabl. Zumal die Akzeptanz der Skifahrer für das Tragen eines Kopfschutzes ohnedies sehr hoch sei.
Bis auf Tirol und Vorarlberg haben laut Kuratorium alle Bundesländer mit Wintersportorten eine Skihelmpflicht für unter 15-Jährige. In Vorarlberg besteht nach Angaben des zuständigen Landesrats Siegi Stemer (V) auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine “beinahe 100-prozentige Helmtragequote”. Bei den Erwachsenen würden zwischen 60 und 70 Prozent einen Helm verwenden. Demnach gebe es auch keine Veranlassung, ein dementsprechendes Gesetz zu erlassen.
Stemer führte die hohe Quote auf viele Aktionen zur Bewusstseinsbildung zurück, die in den vergangenen Jahren durchgeführt worden seien. “Laut Primar Karl Benedetto vom LKH Feldkirch sind die Kopfverletzungen in den vergangenen Jahren zwischen 50 und 70 Prozent zurückgegangen”, freute sich der Landesrat.
Schon seit dem Frühjahr 2009 ist in Niederösterreich die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft. Zunächst ist das Landesgesetz bis Mai 2012 befristet, um die Wirksamkeit beobachten und falls nötig weitere Maßnahmen setzen zu können. Strafen bei Missachtung der Helmpflicht gibt es nicht, das Gesetz soll der Bewusstseinsbildung dienen.
In Oberösterreich wurde im November 2009 die Skihelmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beschlossen. Kontrolliert wird nicht. Laut dem zuständigen Landesrat Viktor Sigl (V) werde dieses Gesetz sehr gut eingehalten. “Die Liftbetreiber schauen a bissl drauf”, so Sigl. Die Eltern seien sich sehr wohl im Klaren, dass bei einem Unfall ihrer Sprösslinge ohne Helm eine Zusatzversicherung womöglich nicht alles zahle. Eine Ausweitung der Helmpflicht sei derzeit kein Thema. “Wir stellen fest, dass der Skihelm sich ohnehin durchsetzt”, sagte Sigl.
Auch in Kärnten besteht eine Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und zwar seit 1. Dezember 2009. “Die Aufklärung über Skisicherheit in den Schulen und Ski-Schulen funktioniert bestens, nahezu 100 Prozent der Jugendlichen tragen Skihelme”, sagte der Skisicherheitsbeauftragte des Landes, Markus Hudobnik, zur APA. Laut Hudobnik fungieren die Kinder als Botschafter und auch 80 Prozent der Eltern tragen einen Helm. Das Nichttragen des Schutzes für Skifahrer und Snowboarder steht nicht unter Strafe.
In der Steiermark herrscht seit 1. Jänner 2010 eine Tragepflicht für “Winterhelme” auf Skipisten. Diese gilt laut dem Steiermärkischen Landessportgesetz für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr.
Seit Oktober 2010 besteht auch auf Salzburgs Pisten Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren. Laut Landessportgesetz ist ein der Ö-Norm entsprechender Kopfschutz sowohl beim Skilaufen als auch beim Snowboarden verpflichtend. Eine Strafbestimmung ist im Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen.