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Skandal um Aufenthaltsgenehmigungen

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Ehemaliger Polizeijurist des Fremdenpolizeilichen Büros muss sich seit heute wegen Amtsmissbrauch und Bestechung vor einem Schöffensenat verantworten.

Der 43-jährige Mann soll seit Mai 2002 in zahlreichen Fällen gegen entsprechende Bezahlung Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt bzw. verlängert haben, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Der Beamte war seit 1996 bei der Fremdenpolizei, wo er zuletzt den Posten eines Referatsleiters bekleidete. Eine seiner Aufgaben war es, Anträge um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu prüfen und darüber zu entscheiden. Laut Anklage orientierte er sich dabei mitunter weniger an der jeweiligen Gesetzeslage, sondern an der finanziellen Potenz der Antragsteller.

Er verzichtete der Anklageschrift zufolge etwa auf die obligatorische Einholung einer Strafregisterauskunft, hob sogar Aufenthaltsverbote auf, akzeptierte wider besseren Wissens eine vorgeschobene Familienzusammenführung, wenn nur seine Kassa stimmte. Der Jurist verfügte über mehrere Mittelsmänner aus dem süd- und osteuropäischen sowie dem arabischen Raum – zwei davon sind mitangeklagt – , die ihm „Kundschaft“ zuführten und regelmäßig Geldkuverts zugesteckt haben sollen, damit er deren Anträge genehmigte.

So konnte es geschehen, dass sechs ältere Herren aus Russland als Studenten rechtmäßigen Aufenthalt erhielten. In einem anderen Fall genügte das Absolvieren eines einmonatigen Deutschkurses an der Universität, um vom ranghohen Beamten als Student akzeptiert zu werden. Ein anderes Mal soll er einen Südeuropäer als vorgeblichen Künstler mit den erwünschten Papieren bedacht haben, obwohl er wusste, dass dieser schon seit sechs Monaten illegal im Land war.

Das Motiv sah Staatsanwalt Friedrich Alexander König in der angespannten finanziellen Lage des Fremdenpolizisten. Dieser habe sich als Häuslbauer über- und die Geldgeschenke daher dankbar angenommen. König beantragte daher, vom Konto des Angeklagten 35.000 Euro abzuschöpfen. Diese Summe soll der angeblich korrupte Beamte in jedem Fall für sein unrechtmäßiges Verhalten lukriert haben.

Der Polizeijurist wies die Anklage scharf zurück: „Bei anderen Referenten ist vieles oft unerträglich lang brach liegen geblieben. Da sind Frauen weinend vor der Tür gestanden, weil sie jahrelang auf die Aufenthaltsbewilligungen für ihre Ehemänner gewartet haben. Und nichts ist passiert! Ich habe mich bemüht, möglichst rasch alles zu erledigen. Ich verstehe nicht, warum man mir das jetzt zum Vorwurf macht!“ Er sei immer innerhalb seines Ermessensspielraums geblieben, habe ab und zu über gewisse Formalvorschriften hinweg gesehen. Und zum Teil wären ihm „einfach entschuldbare Fehler passiert“, sagte der Angeklagte.

Der Beamte betonte, er habe sich für sein Entgegenkommen nicht – wie von der Anklage behauptet – nach Prag oder in die Sauna und ins Bordell einladen lassen. Ab und zu Geldbeträge erhalten zu haben, gab der Beamte zu: „Ja, das ist richtig. Aber nicht so, wie’s da drinnen steht!“ Er habe diese nur an seinen Nachfolger weiter leiten wollen – der 43-Jährige war nach ersten Auffälligkeiten als Sicherheitsreferent an ein Wiener Kommissariat versetzt worden. Sein Nachfolger interpretierte die „Nikolo-Geschenke“, wie diese Gaben tituliert wurden, jedoch als versuchte Bestechung und schaltete das Büro für interne Ermittlungen (BIA) ein.

Das Verfahren wird morgen, Freitag, fortgesetzt.

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