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Situative Winterreifenpflicht tritt am 1. November in Kraft

Der November hat die situative Winterreifenpflicht im Gepäck.
Der November hat die situative Winterreifenpflicht im Gepäck. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die situative Winterreifenpflicht tritt mit dem 1. November 2021 in Kraft - und gilt bis zum 15. April 2022. Ein Kfz darf bei entsprechenden Verhältnissen wie zum Beispiel Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn ausschließlich dann in Betrieb genommen werden, wenn die entsprechenden Pneus angebracht sind.

Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Zu empfehlen sei dies allerdings nicht, so der ARBÖ am Freitag.

Nutzung von Winterreifen

Grundsätzlich dürfen als Winterreifen nur solche Reifen verwendet werden, auf denen die Kennzeichnungen M+S, M.S., M&S, M/S oder das Schneeflockensymbol zu finden sind. Auch Ganzjahresreifen sind mit dieser Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen.

Ignorieren der Winterreifenpflicht kann Strafen bringen

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten.

(APA/Red)

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