Signa-Gründer Rene Benko in Innsbruck festgenommen

Rene Benko wurde am Donnerstag wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr festgenommen, teilte die WKStA in einer Aussendung mit.
Ermittlungen gegen Rene Benko wegen des Verdachts auf Betrug sowie der betrügerischen Krida
Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der Soko Signa des Bundeskriminalamts heute durchgeführt. Entgegen ursprünglicher Medienberichte wurde Benko nicht in seiner Innsbrucker Villa festgenommen. Die Sprecherin des Wiener Landesgericht, Christina Salzborn, bestätigte das der APA. Die WKStA hatte zuletzt gegen den 47-jährigen Tiroler unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug sowie der betrügerischen Krida ermittelt. Der Signa-Gründer soll "eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen", hieß es von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde am Donnerstag eine Einvernahme durchgeführt. Erst dann werden weitere Schritte gesetzt, sagte er zur APA. Die WKStA hat 48 Stunden Zeit, einen Antrag auf U-Haft zu stellen. Über einen allfälligen U-Haft-Antrag müsste das Wiener Landesgericht für Strafsachen entscheiden, "weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind", wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte. Diese Entscheidung hätte binnen 48 Stunden ab Einbringen des Haftantrags zu erfolgen - da Benko derzeit in Innsbruck polizeilich vernommen wird, würde die Haftverhandlung vermutlich im Weg einer Videokonferenz stattfinden. Justizkenner halten es für eher unwahrscheinlich, dass Benko stante pede von Innsbruck nach Wien gebracht wird. Nachdem ein Antrag auf Untersuchungshaft vorliegt, wäre wird vermutet, dass Beno zunächst in Tirol bleibt und nach der Befragung vermutlich in die Justizanstalt Innsbruck überstellt werden dürfte.
Rene Benko wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr festgenommen
Die Tatbegehungsgefahr argumentiert die WKStA unter anderem folgend: "Insbesondere soll René Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben." Dies ergebe sich "aus Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern."
Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird von der Justiz derzeit nicht angenommen. Dies ist insofern von Bedeutung, als sich nur Fluchtgefahr, nicht aber Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr mit einer Kaution subsumieren lässt. Sollte es bei den derzeitige Haftgründen bleiben, hätte Benko keine Aussichten, mit der Hinterlegung eines Geldbetrags einer allfälligen Inhaftierung gegen gelindere Mittel zu entgehen. Grundsätzlich wird eine U-Haft zunächst für die Dauer für 14 Tage verhängt.
Laut WKStA soll Benko "nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen". Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwies auf den dringenden Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell, Villa Eden Gardone und Insolvenz René Benko. Die WKStA hat nun auch ein Joint Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und München gebildet. Die WKStA-Ermittlungen wurden nun auch auf den Verfahrensstrang Investmentbetrug beim Projekt Franz am Bahnhofsplatz München ausgedehnt.
Anwalt von Rene Benko kennt Festnahmeanordnung noch nicht
Benkos Anwalt, Norbert Wess, bestätigte gegenüber der APA eine "Festnahmeanordnung", wenngleich er sie noch nicht kenne. "Aber über die allfällige U-Haft muss erst ein Gericht innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Das erfolgt daher erst in weiterer Folge", so Wess. Zudem war im Dezember ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Trient in Italien gegen den Tiroler erlassen worden, der jedoch laut Landesgericht Innsbruck abgelehnt und eine Übergabe als unzulässig erklärt worden war. Es liefen Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen.
(APA/Red)