Die Gerichtsverfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen in Wien nach einer Kundgebung gegen die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht in Wien sind großteil eingestellt worden. Am 13. April 2002 zogen mehrere Dutzende Skinheads durch die Innenstadt, wobei sie Nazi-Parolen skandierten. Einige Verdächtige wurden zwar ausgeforscht, der Vorwurf der Wiederbetätigung konnte nicht erhärtet werden.
Wie der zuständige Staatsanwalt Karl Schober am Dienstagnachmittag auf Anfrage der APA darlegte, war das wesentliche Beweismittel ein privates Video, das dem ORF zugespielt worden war. Mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers stellte sich heraus, dass die darauf zu sehenden Verdächtigen nicht „Sieg Heil“ riefen. „Die in ihren Einvernahmen aufgestellten Behauptungen, sie hätten ’Skinhead’ gerufen, konnten nicht widerlegt werden“, meinte Schober.
Dass die inkriminierte Parole wiederholt zum Besten gegeben wurde, ist unbestritten. Für die Staatsanwaltschaft sind die betreffenden Personen nach wie vor so genannte unbekannte Täter. „Das entsprechende Verfahren wurde nicht eingestellt, sondern abgebrochen. Vielleicht ergeben sich neue Beweise, die zur Ausforschung der Täter führen“, korrigierte Schober einen Bericht in der am Mittwoch erscheinenden Ausgabe der Wochenzeitung „Falter“.
SPÖ und Grüne kritisierten wegen den Vorfällen am 13. April neuerlich Innenminister Strasser. Die „Untätigkeit“ der Polizei gegenüber den Neonazis sei den Besuchern eines SJ-Lokals in Floridsdorf „im wahrsten Sinn des Wortes auf den Kopf gefallen“. Hätte Strasser im April gehandelt, hätte er weitere Straftaten, gefährliche Angriffe auf junge Menschen und schwere Verletzungen verhindern können, so Öllinger. SPÖ-Justizsprecher Jarolim war Strasser Untätigkeit vor.