Siebenjähriger klagt Republik: Prozess wird in Linz fortgesetzt

Geplant sind die Einvernahme des mittlerweile pensionierten Pädagogen, der zwei Vorfälle zugibt, und des Vaters des Schülers. Zudem wurde ein Kinderpsychiater mit der Erstellung eines Gutachten beauftragt. Die Eltern wollen 3.500 Euro Schmerzensgeld.
Außergerichtliche Einigung abgelehnt
Dem Ehepaar waren außergerichtlich zunächst 200 und dann 500 Euro angeboten worden – ohne Erfolg. “Uns geht’s nicht ums Geld, uns geht’s um ganz andere Dinge”, erklärte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl. Es müsse klargestellt werden, dass das Verhalten des Lehrers – wie von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik eingeräumt – nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft war.
Schüler habe Übergriffe selbst provoziert
In der Klagebeantwortung heißt es, dass der Schüler durch sein Verhalten die Übergriffe selbst provoziert habe. Demnach treffe ihn möglicherweise eine Mitschuld. Laut Prokuraturanwalt Herbert Arzberger gelte es herauszufinden, was tatsächlich passiert ist.
(APA)