Zuletzt hatte der Angeklagte behauptet, Stimmen hätten ihm die Bluttat befohlen.
Da der 16-Jährige die inkriminierten Tathandlungen nach seiner Festnahme grundsätzlich nicht bestritten hat, dürften zwei einander widersprechende psychiatrische Gutachten im Mittelpunkt der Verhandlung stehen. Während der eine Sachverständige dem Burschen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt, geht der andere davon aus, dass eine seit längerem unbehandelte Schizophrenie des Musterschülers handlungsbestimmend war.
In diesem Fall wäre der Angeklagte nicht schuldfähig, könnte somit nicht bestraft werden, sondern wäre allenfalls – dies zeitlich unbegrenzt – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Angeklagter in Schutzweste
Um 9.23 Uhr wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal gebracht. Der 16-Jährige trug eine dunkle Hose, Sneakers, ein weißes Hemd und eine Schutzweste. Der Bursche wurde von seiner Verteidigerin begrüßt, als er auf einem Sessel Platz nahm. Auf die Frage, wie es ihm gehe, meinte er: “Angespannt.” Dann musterte er interessiert das Publikum.
Der Angeklagte wurde von drei ebenfalls mit Schutzwesten ausgestatteten Justizwachebeamten abgeschirmt. Zahlreiche weitere Justizwachebeamten hatten sich mit Blickrichtung zum Publikum postiert. Unter den Zuhörern befanden sich die Mutter der getöteten Siebenjährigen, ein Bruder und ein Onkel des Mädchens.
(APA)