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Sieben Schuldsprüche und einen Freispruch für "falsche Polizisten"

Es kam zu sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch.
Es kam zu sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. ©pixabay.com (Sujet)
Eine achtköpfige Bande hat sich am Freitag vor Gericht verantworten müssen, weil sie Betrügern beim Abholen der Beute geholfen haben sollen.

Den Opfern wurde am Telefon vorgegaukelt, dass es Kriminelle auf ihre Wertsachen abgesehen haben. Um diese zu schützen, sollten sie an einen "Polizisten" ausgehändigt werden. Einer deutschen Ärztin nahmen sie so Gold in Höhe von einer halben Million Euro ab.

"Polizisten" holen Wertgegenstände bei Angerufenen ab

Die Ermittlungen nahmen im Frühjahr 2019 in Bayern ihren Ausgang, als vornehmlich ältere Menschen von der Kriminalpolizei angerufen wurden, dass sie bald Opfer von Einbrechern werden können. Die falschen Polizisten am Telefon - wahrscheinlich Hintermänner aus der Türkei - behaupteten, dass in Wohnnähe Kriminelle festgenommen werden konnten, allerdings hatten diese die Adresse der Angerufenen in ihrer Tasche. Weil nach den Tätern weiter gefahndet wird, verlangten sie am Telefon eine genaue Beschreibung der Vermögenswerte.

Das ging soweit, dass sie den Leuten am anderen Ende der Leitung sogar rieten, ihre Wertgegenstände aus Banktresoren zu holen, weil diese durch Falsifikate ausgetauscht werden könnten. Nach einiger Zeit kamen die "Polizisten" dann zu den Angerufenen und holten Wertgegenstände wie Gold, Goldmünzen, Bargeld oder auch Bankomatkarten mit PIN-Codes ab.

23-jähriger Niederösterreicher wurde zum Abholer

Einer dieser Abholer war ein 23-jähriger Niederösterreicher, der einen Nebenjob suchte. Er antwortete auf ein Inserat, in dem ein Fahrer für Abholdienste gesucht wurde. Als Gehalt wurden 20.000 Euro monatlich versprochen. Dass dieser Erlös nicht auf legalem Weg möglich ist, dürfte dem 23-Jährigen wohl bewusst gewesen sein, er ließ sich dennoch darauf ein, übermittelte aber dem Auftraggeber einen gefälschten Führerschein. Gleich am nächsten Tag erhielt er den Auftrag, nach Passau zu fahren, um sieben Goldbarren im Wert von 21.000 Euro von einem 81-Jährigen zu holen. Als "Herr Meier" von der Spurensicherung wurde er eingelassen. Die Goldbarren übergab er dann später an einen Unbekannten auf einem Supermarktparkplatz im Burgenland.

Weil der 23-Jährige kein Auto besaß, zog er einen Freund in die kriminellen Machenschaften hinein und beteiligte ihn am Gewinn. Immer mehr Bekannte des Mannes machten bei den Abholungen mit. So fuhren sie im Mai 2019 zu viert nach Prien am Chiemsee, um sich auf einem Parkplatz mit der Ärztin zu treffen. Die Medizinerin übergab den Männern das Gold im Wert von einer halben Million Euro in einem Alukoffer. Am Ende waren sechs Bekannte des 23-Jährigen, darunter seine Freundin, involviert.

Machenschaften konnten im September 2019 beendet werden

Im September 2019 war Schluss mit den Machenschaften. Die ersten Festnahmen erfolgten. Zumindest ein Hintermann der Gruppierung wurde verhaftet. Bei einer fingierten Übergabe von einem Geldkuvert auf einem Parkplatz beim Flughafen Wien in Schwechat wurde ein 33-jähriger Türke festgenommen.

Die sieben Österreicher und der Türke mussten sich u.a. wegen schweren Betruges, Geldwäscherei und Hehlerei verantworten. Dass der Prozess noch am Freitag mit Urteilen zu Ende geht, war aufgrund der Fülle der Anschuldigungen fraglich.

Sieben Schuldsprüche, ein Freispruch

Im Prozess gegen eine österreichische Bande, die Betrügern im großen Stil geholfen haben sollen, ältere Leute auszunehmen, ist am späten Freitagnachmittag noch ein Urteil ergangen. Sieben Beschuldigte erhielten Haftstrafen in der Höhe von sechs Monaten bis vier Jahren. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen.

Drei Urteile sind bereits rechtskräftig. Die meisten erhielten Schuldsprüche wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges, krimineller Vereinigung und Geldwäscherei. Der 23-Jährige, der die illegale Tätigkeit an Land gezogen hatte, bekam mit vier Jahren Haft die höchste Strafe der Bande. In vier Fällen erbaten sich sowohl Beschuldigte als auch die Staatsanwältin Bedenkzeit. Den Geschädigten muss der Schaden wieder gut gemacht werden.

Die Angeklagten seien mit einer "besonderen Dreistigkeit und Skrupellosigkeit" vorgegangen, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats, Martina Frank, in ihrer Urteilsbegründung. Die Bande sei auf diese Art und Weise relativ rasch zu relativ viel Geld gekommen. "Aus generalpräventiven Erwägungen müssen die Strafen dementsprechend ausfallen. Für Nachahmungstäter muss klar sein, dass sich das nicht auszahlt", sagte die Richterin. Von den Hintermännern aus der Türkei wurde nur einer gefasst.

(APA/Red)

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