Das Gericht schenkte seinen Beteuerungen, in Notwehr zur Pistole gegriffen zu haben, keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Wildwest-Szenen hatten sich am 4. November 2006 gegen 1.00 Uhr in der Früh vor dem Lokal Mega Manele in Wien-Ottakring abgespielt. Drei ebenfalls aus Rumänien stammende Brüder stellten sich im Halbkreis um einen 25-jährigen Landsmann auf, der zuvor einem von ihnen beim Tanzen auf die Füße getreten war. Statt sich zu entschuldigen, hatte der 25-Jährige dem anderen Mann zugerufen, er möge sich warm anziehen. Ein Streit war die Folge, der 25-Jährige flog aus dem Lokal.
Der Kontrahent folgte ihm und nahm zur Unterstützung seine Brüder mit. Wenig freundliche Worte prasselten auf den 25-Jährigen ein, der darauf hin eine Pistole aus dem Hosengürtel zog und einen Schuss in die Luft abgab. Glaubst du, dass ich mich davor fürchte? Glaubst du, dass ich Angst habe?, witzelte einer Brüder im Glauben, es handle sich um eine Gaspistole.
Dass dies ein Irrtum war, bekam er sogleich zu spüren. Der 25-Jährige schoss ihm in den Unterschenkel und richtete die Pistole Marke CZ 75 anschließend auf die Geschwister des Getroffenen: Dem einen verabreichte er einen Steckschuss in den linken Fuß, den anderen traf er im linken Oberschenkel, wobei er die Schlagader verletzte, was zu einem Nierenversagen führte und damit lebensgefährliche Folgen hatte.
Noch schlimmer kam es für den ersten Mann, dem der Unterschenkel amputiert werden musste. Im Rollstuhl und psychisch sichtlich angeschlagen kam er nun seiner Zeugenladung nach.
Der Schütze machte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Johannes Jilke) Notwehr geltend. Die Brüder, allesamt kräftige Kaliber, hätten ihn umzingelt. Ihm sei nichts übrig geblieben als zu schießen. Er habe eh nur auf die Beine gezielt und nicht mit derartigen Folgen gerechnet.