Nach außen hin habe der 36-jährige Mann wie der “nette Nachbar von nebenan “gewirkt, erläuterte die Staatsanwältin im Straflandesgericht. Er habe ein unauffälliges Leben geführt, weise keine Vorstrafen auf, verstehe sich prächtig mit seinem zwölfjährigen Sohn.
Die Beziehung zur Mutter des Buben ging allerdings schon vor Jahren in die Brüche. Eine neue dauerhafte Freundin fand der 36-Jährige eigenen Angaben nicht, “obwohl ich eigentlich nur mit einer Frau glücklich werden wollt’. Ich glaub’, dass ich mit der Liebe übertrieben hab’.”
“Mir graust selber vor mir”, sagte der geständige Angeklagte.
Der Angeklagte gab zu, jeweils am helllichten Tag über insgesamt vier Frauen hergefallen zu sein, denen er rein zufällig über den Weg lief. Die Opfer kamen entweder aus dem Schwimmbad, warteten am Bahnhof auf den Zug oder gingen auf einem Erdbeerfeld spazieren. Teilweise bedrohte sie der Sex-Täter mit einem gezückten Klappmesser und zerrte seine Opfer ins Gebüsch. In drei Fällen erzwang er eine Vergewaltigung. Einer Frau gelang die Flucht.
Daneben konzentrierte sich das Interesse des Mannes auf Mädchen im Volksschulalter, die er stets in seiner unmittelbaren Umgebung – einem großen Gemeindebau im 21. Bezirk – abpasste. Wenn diese von der Schule heimkamen, drängte er sie ins Stiegenhaus und versuchte, sie in den Keller zu schleppen. Meistens ließ er von den Kindern ab, wenn diese um Hilfe riefen. Ein Mädchen biss ihm in die Hand, ein anderes “rettete” das plötzliche Läuten des Mobiltelefons.
Eine Persönlichkeitsstörung, die einer geistig-seelischen Abartigkeit gleichkommt.
Laut der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith leidet der 36-Jährigen an einer hochgradigen kombinierten Persönlichkeitsstörung, die einer geistig-seelischen Abartigkeit gleichkommt. Daher leistete das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwalt auf Unterbringung im sogenannten Maßnahmevollzug Folge.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.