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Sicherheitsmängel bei „Flash Airlines“

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat abweichend die Sicherheitsmängel von zwei Flugzeugen der Charterfluggesellschaft „Flash Airlines“ öffentlich benannt.

Demnach waren bei einer Untersuchung am 27. April 2002 gravierende Mängel wie fehlende Unterlagen für die Navigation an Bord festgestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Bern mit.

Außerdem seien die Berechnungen der Treibstoffreserven nicht nach internationalen Standards erfolgt und die Beschilderung der Notausgänge zum Teil unbrauchbar gewesen. Zudem seien beim Fahrwerk, den Triebwerken und der Flugsteuerung Wartungsmängel festgestellt worden.

Die Behörde widersprach damit der Darstellung des Chefs der Chartergesellschaft, Mohammed Nur. Dieser hat nach Medienberichten geäußert, Ursache für das Landeverbot in der Schweiz sei eine finanzielle Angelegenheit und keine Sicherheitsfrage gewesen.

Nach der Inspektion im April 2002 hatte die Behörde nach eigenen Angaben von „Flash Airlines“ verlangt, die Mängel vor dem nächsten Flug in die Schweiz zu beheben. Dennoch seien bei der Kontrolle einer anderen Maschine im Oktober 2002 im Wesentlichen die selben Mängel festgestellt worden.

Daraufhin seien weitere Landungen in der Schweiz von einer Bestätigung durch die ägyptischen Behörden abhängig gemacht worden, dass sich die Flugzeuge von „Flash Air“ in einwandfreiem Zustand befänden, heißt es weiter. Wenig später sei die Landebewilligung verweigert worden, da keine Gewähr bestanden habe, dass die Mängel behoben worden seien.

Der Bericht über die Inspektion der „Flash Airline“-Flugzeuge ist nach Angaben der Behörde über eine speziell eingerichtete Datenbank auch den anderen am Programm beteiligten europäischen Staaten zugänglich gemacht worden. Zudem sei der Leiter des europäischen Inspektionsprogramms per E-Mail am 16. Oktober über das Landeverbot informiert worden.

Das Schweizer Bundesamt wies darauf hin, dass Informationen über Zustandskontrollen von Flugzeugen vertraulich sind. Im Fall „Flash Airlines“ sei es abgewichen, um Unklarheiten in der Öffentlichkeit zu beseitigen. Außerdem seien trotz der Inspektionen keine Rückschlüsse auf das Sicherheitsniveau der Charterfluggesellschaft und den Zustand der abgestürzten Maschine vor dem Start möglich.

Nach dem Flugzeugabsturz über dem Roten Meer mit 148 Todesopfern war die technische Sicherheit bei der betroffenen Fluggesellschaft in die Kritik geraten. Ägyptische und französische Behörden gehen davon aus, dass die Boeing 737 der ägyptischen Chartergesellschaft „Flash Airlines“ am Samstag wegen technischen Versagens ins Rote Meer stürzte.

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