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Sicherheit bei Gericht: Oft geht von Unbewaffneten Gefahr aus

Gewalt ist in Österreichs Gerichtssälen leider immer wieder Thema
Gewalt ist in Österreichs Gerichtssälen leider immer wieder Thema ©APA
Wer in Österreich einen Gerichtssaal betreten möchte, muss zuerst einen Metalldetektor passieren. Im Vorjahr wurden bei solchen Eingangskontrollen 528 Schusswaffen sichergestellt. Zudem wurden 49.037 Hieb- und Stichwaffen abgenommen, ehe die betreffenden Personen die Gebäude betreten durften. Viel gefährlicher sind im Gericht aber oftmals Unbewaffnete.

Im alltäglichen Gerichtsbetrieb geht die Gefahr oft weniger von Menschen aus, die ihre Taschenmesser nicht zu Hause lassen oder mit Regenschirmen bei Gericht erscheinen, die dort als gefährliche Gegenstände eingestuft werden und daher abgegeben werden müssen. Wie Marlene Perschinka, die Präsidentin den Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS), am Montag bei einem Pressefrühstück im Justizpalast betonte, sorgen vor allem an den Wiener Bezirksgerichten regelmäßig unbewaffnete Besucher für brenzlige Situationen.

Unbewaffnete fallen bei Gericht negativ auf

Es komme zu Beschimpfungen, Bedrohungen, Attacken, wobei sich diese vor allem gegen Richter richten, wie Perschinka ausführte: “Das Bedrohungspotenzial für Richter ist an einem Bezirksgericht viel höher als am Straflandesgericht.”

Ausschlaggebend dafür ist der Umstand, dass in die bezirksgerichtliche Zuständigkeit Obsorge- und Besuchsrechtsfälle, Exekutionsverfahren und Sachwalterschaften fallen, die laut Statistik insgesamt 39 Prozent aller sicherheitsrelevanten Vorfälle an den heimischen Gerichten ausmachen, während nur acht Prozent Strafsachen betreffen. Speziell in Obsorge-Angelegenheiten fällt es den von entsprechenden Entscheidungen direkt Betroffenen oft nicht leicht, diese zu akzeptieren, bestätigte Oliver Scheiber, Vorsteher des Bezirksgerichts Wien-Meidling.

Nicht selten: “Ich bring dich um!”

Vor allem Drohungen wie “Ich bring dich um!” sind demnach keine Seltenheit, wenn sich Richter bei Vorsprachen der Unzufriedenen in ihren Dienstzimmern weigern, ihre Urteile oder Beschlüsse zu überdenken oder zurückzunehmen. In diesen Fällen wird nachher mit Gerichtsvorsteher, Geschäftsstellenleitung und Sicherheitsbeauftragtem die weitere Vorgangsweise geklärt und bei dringendem Handlungsbedarf die Abteilung für Sicherheitspolizeiliche Angelegenheiten, Bedrohungsmanagement und Gefahrenanalyse (SVA 1) der Landespolizeidirektion Wien eingeschaltet.

Diese erstellt dann eine Gefahrenanalyse und betreut und schult das betroffene richterliche oder nichtrichterliche Personal, wobei das Ausmaß der Drohungen nicht auf die konkrete Gefährlichkeit schließen lassen, wie Michael Sonvilla von der SVA 1 betonte. Das Schlimmste für die jeweils Betroffenen sei die Ungewissheit, ob es bei den verbalen Bedrohungen bleibt. Am Bezirksgericht Wien-Meidling hatte ein zorniger Mann beispielsweise versucht, nach Morddrohungen und Erlassung eines Hausverbots verkleidet und mit zwei Messern und Rasierklingen bewaffnet ins Gericht einzudringen und zu “seiner” Richterin zu gelangen.

Schwere Gewalt richtig einschätzen

“Auf dem Weg zu schwerer Gewalt gibt es Signale”, bemerkte Sonvilla. Mit Schulungen und regelmäßigen Sensibilisierungs-Trainings soll die Justiz dazu gebracht werden, diese auch zu hören. Grundsätzlich könnten Richter, Staatsanwälte oder Kanzlei-Mitarbeiter schon im Vorfeld für eine Entschärfung möglicher Gefahren-Situationen sorgen, indem sie etwa auf ihren Schreibtischen keine großen Scheren platzieren oder sich selbst nicht mit dem Rücken zur Tür setzen, wusste der SVA 1-Beamte.

Falls die Wogen bei Partei-Besuchen wirklich hochgehen, empfiehlt Sonvilla den Richtern aufzustehen und das Gegenüber mit Nachdruck aus dem Zimmer zu bringen und nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen zu bleiben. “Offensives Auftreten kann das Risiko minimieren.”, so Sonvilla zur Sicherheit vor Gericht.

(apa/red)

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