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Sexueller Missbrauch einer Achtjährigen: Prozess in Korneuburg

Der Mann muss sich nun vor Gericht verantworten.
Der Mann muss sich nun vor Gericht verantworten. ©APA/Sujet
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen musste sich ein 61-jähriger Niederösterreicher in Korneuburg vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll es im Herbst 2014 und Sommer 2015 zu den Übergriffen an der damals achtjährigen Tochter von Verwandten seiner Frau gekommen sein.

Der Mann bekannte sich nicht schuldig.Korneuburg. Staatsanwältin Gudrun Bischof beschrieb das enge Verhältnis der Familien. Das in Wien wohnende Mädchen habe jedes zweite Wochenende beim Angeklagten und seiner Frau übernachtet und die halben Sommerferien dort verbracht.

Einmal soll es bei einem “Spiel” in der Badewanne zu Berührungen gekommen sein, ein anderes Mal soll der Mann die Pyjamahose des Kindes heruntergezogen und mit den Fingern eingedrungen sein. Das Opfer habe bei den Befragungen im Jänner und Februar glaubwürdig geschildert, was der “Onkel” gemacht habe, meinte die Anklägerin. Der Fall flog im vergangenen November auf, nachdem die Neunjährige die Vorfälle zunächst einer Freundin und die wiederum ihrer Mutter erzählt hatte.

Achtjährige “wie eigenes Enkelkind”

Sein Mandant, der mit seiner Frau keine Kinder hat, habe für das Mädchen sogar ein Kinderzimmer eingerichtet, sagte der Verteidiger. Er stellte in den Raum, warum denn, wenn die Vorwürfe wahr wären, etwa bei gemeinsamen Ausflügen niemandem irgendetwas aufgefallen war.

Das Mädchen war für den Beschuldigten “wie sein eigenes Enkelkind”: “Sie war so gern bei uns, wir haben uns mit ihr beschäftigt, Ausflüge gemacht…”, erzählte er und bestritt jeglichen Missbrauchsversuch. Er schloss auch aus, das Kind etwa beim Kitzeln im Geschlechtsbereich erwischt zu haben. Seine Frau halte zu ihm, als für ihn eine Welt zusammenbrach. Die Anschuldigungen könne er sich nicht erklären: “Ich bin mit keinem bös.”

Onkel als “Kinderschänder” angeprangert

Richter Helmut Neumar zitierte aus Aussagen der Gattin, wonach deren Neffe und dessen Frau immer wieder Geld für Schulsachen oder Geschenke “brauchten”, sich aber auch 5.000 Euro für eine neue Küche borgen wollten. Andernfalls würde der Onkel quasi als Kinderschänder angeprangert werden. Seine Frau habe ihm davon erzählt, bestätigte der Angeklagte. “Und da haben Sie keine Wut gehabt?” wunderte sich der Richter. Der Vater des Mädchens könne als Hilfsarbeiter finanziell keine großen Sprünge machen, erklärte der Beschuldigte seine damalige Unterstützung.

Auch wenn der Kontakt nach der Anzeige abriss, brach nun die Kindesmutter im Zeugenstand eine Lanze für den 61-Jährigen: “Er war immer da für uns”, das Verhältnis sei “sehr gut” gewesen. An ihrer Tochter, die sie als fantasievoll beschrieb, hatte sie keinerlei Auffälligkeiten bemerkt, kein geändertes Verhalten gegenüber Männern, nichts. Ihr Mann räumte ein, sich ab und zu Geld geborgt zu haben, gefordert habe er aber nichts. Er betonte, dass er dem 61-Jährigen gar nichts vorwerfe.

(APA)

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