Sexualunterricht auch für Moslems
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Antrag zur Befreiung zweier moslemischer Schülerinnen vom Sexualkundeunterricht abgewiesen.
Bei einer reinen Wissensvermittlung werde die weltanschauliche Neutralität gewahrt, argumentierte das Gericht. Zudem habe der Staat ein berechtigtes Interesse, der Entwicklung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. Eine Befreiung von der Sexualkunde aus weltanschaulichen Gründen würde aber nach Ansicht der Richter das Gefühl einer Andersartigkeit gerade fördern.
Die Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren hatten zusammen mit ihrer Mutter gegen die Pflicht zur Teilnahme an den Sexualkundestunden geklagt. Da ihre Töchter strikt nach dem islamischen Glauben erzogen würden, bestünde sie vor der Ehe überhaupt kein Bedarf aufgeklärt zu werden, argumentierte die Mutter. Zudem verstößt das schulische Anschauungsmaterial nach Ansicht der Klägerin gegen das Keuschheitsgebot. Die Kinder würden damit in schwere Gewissenskonflikte gestürzt. Die Klägerinnen können die Entscheidung beim Hamburger Oberverwaltungsgericht anfechten.