Bei der Strafbemessung wurde die im Wesentlichen geständige Verantwortung des Angeklagten mildernd gewertet. Der Onkel hatte sich zum schweren sexuellen Missbrauch, der Kindesentziehung und dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses schuldig bekannt. Dem standen laut Gerstberger “beachtliche erschwerende Umstände” gegenüber, so dass sich der Schöffensenat bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren am oberen Bereich der Strafgrenze orientierte. Konkret führte der vorsitzende Richter das Ausnützen der Hilflosigkeit des Opfers ins Treffen. Es liege “ein exemplarischer Fall von sexuellem Missbrauch über einen langen Zeitraum” vor, sagte Gerstberger.
Dem Mädchen sind 10.000 Euro an Wiedergutmachung zu bezahlen. Mit ihren darüber hinausreichenden Forderungen – die Nichte hatte insgesamt 50.000 Euro verlangt, “weil sie ihr Leben lang psychisch beeinträchtigt sein wird”, wie ihre Rechtsvertreterin deponierte – wurde die mittlerweile 15-Jährige auf den Zivilrechtsweg verwiesen.