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Sexattacke am Bahnhof Bludenz - Zweieinhalb Jahre Haft

Der 34-Jährige wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt
Der 34-Jährige wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt ©APA/THEMENBILD
Ein 34-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung zu einer unbedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann aus Ungarn soll Ende Mai am Bahnhof Bludenz in betrunkenem Zustand eine psychisch beeinträchtigte Frau missbraucht haben. Bei der Attacke des Angeklagten wurde die 58-Jährige verletzt. Dafür erhielt sie 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau, die wegen psychischer Defizite einen Erwachsenenvertreter hat, saß gemeinsam mit einem 67-jährigen Bekannten mitten in der Nacht auf einer Bank vor dem Bludenzer Bahnhof. Völlig unvermittelt näherte sich gegen 1.45 Uhr der ihnen unbekannte Angeklagte. Der 34-Jährige, der mit 1,06 Promille alkoholisiert war, ging auf die psychisch Beeinträchtigte zu und versuchte, sie schwer sexuell zu misshandeln.

Als die Frau aufstand, stieß der Täter sie mit einem Fußtritt zu Boden. Anschließend trat ihr der Mann mit seinen Füßen mehrfach ins Gesicht. Weil der Mann Turnschuhe trug, wurde das Opfer nur leicht verletzt.

Attacke gegen Bekannten

Auch ihr Bekannter, der zu Hilfe eilen wollte, wurde vom Angeklagten angegriffen. Er wurde ebenfalls mehrfach ins Gesicht getreten, nachdem er zu Boden gegangen war. Dabei erlitt er geringfügige Blessuren wie Abschürfungen. Der Täter raubte dem Verletzten zuletzt noch seine Schildkappe und rannte davon. Vor Gericht beschrieben die Opfer den 34-Jährigen als in der Tatnacht nicht sonderlich beeinträchtigt. Er habe nicht geschwankt und habe sehr schnell laufen können.

Der bisher unbescholtene und in Untersuchungshaft genommene Ungar zeigte sich geständig und reumütig. Er gab an, sich an nichts erinnern zu können, übernehme aber die volle Verantwortung für sein Fehlverhalten. So verurteilte ihn der Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch nach kurzem Verfahren zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft sowie zu 500 Euro Teilschmerzengeld für die leicht verletzte Frau.

Der Schuldspruch erging wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter, zweifacher absichtlich schwerer Körperverletzung und Raubes. Mildernd waren das reumütige Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Auch in Bezug auf die Schwere lag die versuchte Vergewaltigung an der unteren Grenze, so der Richter in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

(APA)

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