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Sex-Videoclip mit Minderjähriger gedreht

Österreich - Wegen der Herstellung pornografischer Darstellungen einer Minderjährigen ist ein 17-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu vier Wochen bedingt verurteilt worden.

Er hatte zugegeben, im Jänner vorigen Jahres seine damals 13-jährige Freundin im Weinviertel beim Sex mit dem Handy gefilmt zu haben. Der Beschuldigte erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Von der Anklage, er habe die Videoclips via Bluetooth an zahlreiche Freunde weitergeschickt, wurde er freigesprochen – nachdem sich die damaligen Angaben von drei Bekannten bei der Polizei heute als erfunden herausstellten. Diese – über 20-jährigen – Zeugen, die wegen Geschlechtsverkehrs mit dem Mädchen Strafverfahren anhängig haben, werden sich wegen Verleumdung verantworten müssen, erklärte Richter Helmut Neumar.

Einen Freispruch gab es auch im Anklagepunkt Körperverletzung. In diesem Fall sei die Glaubwürdigkeit des Opfers zu relativieren: Dass der Lehrling mit einer Softgun auf sie geschossen und sie am Arm verletzt habe, gab die 13-Jährige erst ein dreiviertel Jahr nach ihrer kontradiktorischen Befragung an.

Von widersprüchlichen Aussagen geprägt

Die Verhandlung um Herstellung und Weitergabe pornografischer Darstellungen einer Minderjährigen war von unzähligen widersprüchlichen Aussagen geprägt. So gab der Beschuldigte an, das Mädchen hätte ihm nach dem Ende ihrer kurzen Beziehung weiter SMS geschickt und ihn sogar vom Bahnhof abgeholt. Nach – verlesener – Darstellung der 13-Jährigen war es umgekehrt: Er hätte ihr gedroht, die Clips ins Internet zu stellen, wenn sie nicht zu ihm zurückkehre.

Insgesamt gab es drei Aufnahmen, die der 17-Jährige in der Folge Freunden gezeigt haben soll: Eine beim Geschlechtsverkehr und zwei, die das Mädchen laut Anklage auf Wunsch des Burschen von sich selbst gemacht hatte. Dass er die Sequenzen weitergeschickt habe, bestritt der Angeklagte vehement, und meinte, die ihn belastenden – mittlerweile – Ex-Freunde wollten ihm eins auswischen. Die Speicherkarte sei ihm dann offenbar von einem anderen Freund aus dem Zimmer gestohlen worden.

Wer diese entwendet hatte, blieb in der Folge unklar. Von wem sie die Clips dann erhalten hatten, wussten die Zeugen heute auch nicht mehr. Auf Vorhalt des Richters, dass er vor einem Jahr bei der polizeilichen Einvernahme dezidiert den 17-Jährigen beschuldigt hätte, meinte ein 16-Jähriger, dieser sei ihm damals gerade eingefallen. Und: „Alle haben gesagt, dass er’s war.“ Immer neue Namen von Freunden kamen ins Spiel. Ein anderer gab zu, dass ihm der Angeklagte das schlüpfrige Video doch nicht persönlich vorgeführt hätte.

„Gehen Sie hinaus, spucken Sie den Kaugummi aus und nehmen die Kappe ab, und dann kommen’s wieder herein“, wirkte der Richter auf die Manieren eines weiteren Zeugen ein, der sich wegen seiner Beziehung zu der Minderjährigen ebenfalls noch gesondert verantworten muss.

Ebenso redete Neumar dem Angeklagten ins Gewissen, das Urteil als „Fingerzeig“ zu sehen: Kinderpornografie sei eine sensible Problematik, der jugendliche Leichtsinn der Herstellung des einminütigen Films hätte gravierende Folgen nach sich gezogen. Und auch wenn die 13-Jährige offenbar sexuell überaktiv gewesen sei und etwas an sich haben müsse, dass zahlreiche junge Männer nun vor Gericht bringe, sei sie das Opfer. Das unterstrich auch die Privatbeteiligtenvertreterin, der zufolge das Mädchen in psychologischer Behandlung ist.

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