Sex-Tipps im Netz - Entlassung der Lehrerin bestätigt
Die Entlassung der Lehrerin im Dezember 2023 war von der Bildungsdirektion damit begründet worden, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben" nicht mehr gegeben sei. Dagegen zog die Pädagogin vor das Arbeits- und Sozialgericht in Linz.
Das Gericht sah in ihrem Online-Auftritt offenbar sehr wohl eine Verletzung der Dienstpflichten. In der Urteilsbegründung heißt es: "Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren", zitierte der ORF OÖ aus der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(APA)