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Sex-Partys: Ermittlungen gegen Strauss-Kahn in Lille

Dominique Strauss-Kahn kommt wegen seiner Beteiligung an Sex-Parties unter Druck.
Dominique Strauss-Kahn kommt wegen seiner Beteiligung an Sex-Parties unter Druck. ©AP
Wegen organisierter Zuhälterei hat die französische Justiz ein Anklageverfahren gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn eröffnet. Er war am Montag in Lille erneut wegen seiner Beteiligung an illegalen Sex-Partys vernommen worden.
Vergewaltigungsvorwürfe gegen Strauss-Kahn

Am späten Abend wurde er dann gegen eine Kaution von 100.000 Euro unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Er darf keinen Kontakt mit anderen Verdächtigen aufnehmen. Sein Anwalt Richard Malka betonte unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens, sein Mandant bestreite die ihm zur Last gelegten Taten entschieden. “Herr Strauss-Kahn befindet sich hier zu einem großen Teil wegen seiner Bekanntheit, er wurde auf einen Scheiterhaufen gestoßen”, sagte der Anwalt. Er sah einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung der Justiz und der nahen Präsidenten-Wahl.

“DSK” regelmäßig bei Sex-Orgien?

Strauss-Kahn war bereits vor einem Monat befragt worden. Er steht im Verdacht, regelmäßig bei gesponserten Sex-Partys an bandenmäßiger Zuhälterei beteiligt gewesen zu sein. Nach Einschätzung der Ermittler könnte der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) zudem von veruntreuten Firmengeldern profitiert haben. Bei der Callgirl-Affäre stehen auch ein ranghoher Polizeichef und Geschäftsleute im Visier der Justiz.

Auch Zimmermädchen-Klage noch anhängig

Im Falle Strauss-Kahns ging es vor allem um die Frage, ob er bei seiner Teilnahme an gesponserten Sex-Partys in Paris, Brüssel und Washington wusste, dass die Frauen Prostituierte waren. Im Vorjahr hatte er nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgegeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist aber noch anhängig.

(APA)

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