Der Paragraf im Strafgesetzbuch wird abgeschafft.
Das Gesetz habe die individuellen Rechte unnötig eingeschränkt und unter dem Vorwand des Schutzes von Frauen gegen deren sexuelle Selbstbestimmung verstoßen, meinten die Richter. Auch sei der Paragraf mit den gewandelten Vorstellungen von Heirat und geschlechtlichen Beziehungen vor der Ehe nicht mehr vereinbar. Der Staat dürfe sich in solche privaten Angelegenheiten nicht einmischen.
Das Urteil folgt einer Verfassungsbeschwerde zweier Männer, die wegen Verstoßes gegen das 56 Jahre alte Gesetz verurteilt worden waren. Dieses sah bei einem entsprechenden Verstoß eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe vor. Einige Frauenrechtsgruppen hatten das Gesetz als unzeitgemäß kritisiert, weil es die Frauen als “minderwertig” ansehe.