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Sex-Affäre in Justizanstalt Josefstadt: Angeklagter glaubt an Komplott

Ein Blick in den Innenhof der Justizanstalt Josefstadt.
Ein Blick in den Innenhof der Justizanstalt Josefstadt. ©APA
Jener Justizwachebeamter der Justizanstalt Wien-Josefstadt, der unter Ausnützung seiner Stellung zwei weibliche Häftlinge sexuell bedrängt und eine der beiden im Gefängnis zweimal vergewaltigt haben soll, sah sich am 14. Juli am Landesgericht Wien selbst als Opfer: "Ich gebe zu, dass ich ein lockerer Typ bin, aber kein Vergewaltiger. Ich bin mir sicher, das ist ein gewisses abgekartetes Spiel."
Drei Jahre Haft drohen
Beamter muss vor Gericht
Unter Missbrauchsverdacht
Häftlinge zu Sex genötigt

Beim ersten Verhandlungstermin im Februar dieses Jahres hatte Einzelrichter Andreas Böhm ein Unzuständigkeitsurteil gefällt und dies mit der Indizien-Lage begründet. Es sei “zwingend” erforderlich, dass ein Schöffensenat die Vorwürfe gegen den 41-Jährigen in Richtung Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung prüft. Damals hatte die Staatsanwaltschaft dem Beamten lediglich den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angekreidet hatte. Doch nach der Zeugenaussage eines Opfers hatte Böhm gesagt: “Wenn diese Vorfälle so wie von der Insassin beschrieben stattgefunden haben, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.”

Ausführliche Beschreibung des Opfers

Für deren Einvernahme wurde nun vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Nina Steindl auf Antrag der Privatbeteiligtenvertreterin die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im ersten Verfahren hatte sie als Zeugin noch offen beschrieben, was sie erlebt hatte. Im Sommer 2012 hätte der Beamte ihr den Putzmantel – sie war im Gefängnis als Reinigungskraft tätig – aufgeknöpft, an ihrer Brust gespielt, ihre Hand an seinen Penis geführt und sie schließlich mit den Schultern nach unten gedrückt, um sich oral befriedigen zu lassen. “Ich hab’ schon versucht, stehen zu bleiben, weil ich das nicht wollte.” Der Beamte habe aber den Druck auf ihre Schultern verstärkt.

Justizwachebeamten-Vorwurf: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses

Wenig später habe der Angeklagte sie abgeholt und im dritten Stock putzen lassen. Der Beamte habe sie in einen Aufenthaltsraum beordert, wieder die Tür abgesperrt, sie zu küssen begonnen und aufgefordert, sich “locker” zu machen. Dann habe er sie und sich selbst ausgezogen. Auf einem Sofa sei es zum vaginalen Geschlechtsverkehr gekommen. Auch eine andere Insassin wirft dem suspendierten Justizwachebeamten vor, sie von Herbst 2011 an wiederholt bedrängt und am ganzen Körper betastet zu haben, wofür die Staatsanwaltschaft den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt hat.

Zehnjährige Tätigkeit des Beschuldigten an der Justizanstalt Josefstadt

Der Beschuldigte, der über zehn Jahre in dieser Tätigkeit eingesetzt ist, verantwortet sich zur Gänze nicht schuldig. Er sei zunächst in der Wäscherei und dann in der Kantine beschäftigt gewesen und dort für die männlichen Häftlinge zuständig gewesen. Der Kontakt zu den weiblichen Insassen sei rein dienstlich gewesen, wenn diese etwa zu Reinigungsarbeiten herangezogen wurden. Doch wie zahlreiche Zeuginnen bereits ausgesagt hatten, seien manche der Frauen von dem 41-Jährigen mit Eis oder verbotenem Red Bull “belohnt” worden. Diese Vergünstigungen hätte es gegeben, wenn sie besonders gut geputzt hätten, sagte der Angeklagte. Auch das eine oder andere private Wort ist offenbar gewechselt worden, eine Frau hätte sogar ein Busserl auf die Wange bekommen, während der Beamte von einem “Flugbusserl” sprach, weil er “gut drauf war”.

Angeklagter sieht Missgunst und Eifersüchteleien als Grund für Vorwürfe

“Ich habe nie eine Frau bedrängt oder belästigt, ich habe das nicht notwendig”, beteuerte der zweifache Familienvater. Warum dann solche Vorwürfe auftauchen, könne er sich auch nicht erklären. Allerdings sprach er von Missgunst und Eifersüchteleien zwischen den Insassinnen. So habe ihn eine Frau, mit der er offenbar besonders vertraut war, vor jenem weiblichen Häftling gewarnt, der nun die Vergewaltigungsvorwürfe erhebt. Deren Angaben, dass er einen schwungvollen Handel mit Drogen betreibe und Handys ins Gefängnis schmuggelt, hätten sich auch als haltlos erwiesen.

Lokalaugenschein stellt Behauptungen in Frage

Der Verteidiger des 41-Jährigen hat in seinem Eröffnungsplädoyer zahlreiche Beweisanträge gestellt. Unter anderem soll ein Lokalaugenschein beweisen, dass die Vorfälle sich nicht so wie behauptet abgespielt haben können, da dort zu viel los ist, um unbemerkt zu bleiben. Zudem habe der Angeklagte das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht ausdrücklich angefordert, was eine Kollegin bestätigen könne. Zudem wurden zahlreiche weitere Zeugen beantragt. Der Senat wird nach dem Beweisverfahren darüber entscheiden, was bei einer positiven Entscheidung eine Vertagung bedeuten würde.

Verhandlung auf September vertagt

Da einige Zeugen nicht erschienen waren und der Beisitzer einen anderen Termin wahrnehmen musste, ist die Verhandlung gegen den Justizwachebeamten auf September vertagt worden. Die Anträge der Verteidigung wurden vom Schöffensenat zuvor großteils abgewiesen.

(apa/red)

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