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Selbstverteidigung für Frauen: Kurse in Wien gefragt

"Alles, was hilft, ist erlaubt", lautete die Devise bei Selbstverteidigung.
"Alles, was hilft, ist erlaubt", lautete die Devise bei Selbstverteidigung. ©pixabay.com
Momentan finden in Wien die "16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" mit zahlreichen Kursen und Info-Veranstaltungen statt. Dabei wird auch Selbstverteidigung gelehrt.

Noch bis 10. Dezember läuft die internationale Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen". Auch in Wien finden zahlreiche Aktionen statt, um zu sensibilisieren und Frauen Unterstützung und Informationen anzubieten. So gab es diese Woche beispielsweise einen kostenlosen Selbstverteidigungsworkshop in Neubau. "Alles, was hilft, ist erlaubt", sagte Trainer Gregor.

Tipps zum Thema Selbstverteidigung

Er gab 16 Frauen unter dem Motto "Grenzen setzen" einen Einblick in Selbstverteidigungstechniken und den Umgang mit Gefahrensituationen. Primär gehe es bei einem möglichen An- oder Übergriff darum, zu "deeskalieren, aus der Situation rauszukommen". Angreifer sollen laut aufgefordert werden, loszulassen. Und wichtig: "Immer per Sie sein, nie per Du, denn das erweckt für Zeugen den Eindruck, ich kenne das Gegenüber", empfahl Gregor den Frauen.

Auch riet der Experte dazu, immer auf das Bauchgefühl zu hören. Eine Möglichkeit, eine Attacke abzuwehren, ist beispielsweise auf den Kehlkopf oder die Kniescheibe des Angreifers zu zielen. Bei einem Kurs werden gezielt Techniken trainiert. "Selbstverteidigung muss man lernen und immer wieder üben", riet der Trainer. Erst nach rund 2.000 Wiederholungen könne man sich automatisiert zur Wehr setzen.

Notwehr muss angemessen sein

Notwehr ist in Österreich ein sogenannter Rechtfertigungsgrund. Unter gewissen Voraussetzungen werden somit Handlungen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, von dieser gebilligt. Geregelt ist Notwehr im Paragraf 3 des Strafgesetzbuchs (StGB). "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren", heißt es im Gesetz. Und weiter: "Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist."

"16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" ist eine internationale Kampagne, die jedes Jahr von 25. November bis 10. Dezember stattfindet. Auf der ganzen Welt nützen Fraueninitiativen den Zeitraum vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember), um auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen. Österreich nimmt seit 1992 an der Kampagne teil.

(APA/red)

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