AA

Selbstanzeige des Red Bull Salzburg

Neue Entwicklung in der Causa Kurt Jara
Neue Entwicklung in der Causa Kurt Jara ©APA (Neumayr)
Der aktuelle Tabellenführer der Fußball-Bundesliga hat offensichtlich im Zusammenhang mit dem Gerichtsstreit mit ihrem Ex-Cheftrainer Kurt Jara eine bemerkenswerte Handlung gesetzt.

Sie dürften schon vor einiger Zeit Selbstanzeige bei der Spielervermittler-Kommission des ÖFB wegen früherer Spielertransfers.

Josef Geisler, seit 1. Oktober 2008 Vorsitzender dieses Gremiums, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der APA einen entsprechenden Bericht in der “Tiroler Tageszeitung”. “Der Verein hat zugegeben, nicht alle Bestimmungen des FIFA-Reglements im Zusammenhang mit Spielervermittlern eingehalten zu haben”, erklärte Geisler, der auch Präsident des Tiroler Fußball-Verbandes (TFV) ist.

Es handle sich dabei um insgesamt acht Fälle, die in den Jahren 2005 und 2006 abgewickelt worden seien. In zwei internationalen und sechs nationalen Transfers sollen Manager oder Berater im Spiel gewesen sein, die über keine FIFA-Lizenz verfügten. “Die Namen der Akteure kann ich aber nicht nennen”, bat der TFV-Chef um Verständnis. Laut der “Tiroler Tageszeitung” soll es die Wechsel von Ezequiel Carboni, Laszlo Bodnar bzw. Christian Mayrleb, Roland Kirchler, Patrik Jezek, Markus Scharrer, Roland Gercaliu und Pascal Grünwald betreffen.

Die Geisler-Kommission leitete am Donnerstag die österreichischen Fälle an den Bundesliga-Senat II (Schlichtungsstelle) und die internationalen Transaktionen an den Weltfußball-Verband (FIFA) weiter. Der Strafrahmen für solche Vergehen reicht laut des TFV-Präsidenten von einer Ermahnung, über Geldstrafe und Transfersperre bis hin zu einem Ausschluss von internationalen Bewerben. Beim Red-Bull-Konzern will man vor einem Statement die Urteile abwarten. Der Prozess um Kurt Jahre wird Ende Februar vor dem Innsbrucker Landsgericht fortgesetzt.

  • VIENNA.AT
  • Fußball
  • Selbstanzeige des Red Bull Salzburg
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen