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Seit heute neue Batterienverordnung

Seit heute, Freitag, ist in Österreich die neue Batterienverordnung in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure zur kostenlosen Rücknahme sowie zur umweltgerechten Behandlung von Altbatterien und Akkumulatoren. Damit würden die Abfallverbände und Kommunen entlastet.

Für die Konsumenten soll sich nichts ändern. Gerätebatterien können weiterhin unentgeltlich bei jeder Verkaufsstelle oder bei Sammelstellen der Gemeinden zurückgegeben werden. Der Handel ist außerdem verpflichtet, über die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien an seinen Verkaufsstellen zu informieren. In Österreich kann man durch die bisher gültige Batterienverordnung seit 1990 Batterien unentgeltlich zurückgeben.
Basis der neuen Verordnung sowie der österreichischen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) ist die EU-Richtlinie RL 2006/66/EG, die bis heute in allen EU-Ländern in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sein sollte, so die österreichische Vertretung der Europäische Kommission heute in einer Aussendung. Sieben Mitgliedstaaten – auch Österreich – haben die Richtlinie bisher vollständig umgesetzt.
Die österreichische AWG-Novelle 2008 beinhaltet laut Ministerium neben der Teilnahmepflicht an Sammel- und Verwertungssystemen für Hersteller und Importeure auch die Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien.

Wie bei den Elektroaltgeräten bekommen die Gemeinden ihre Leistungen von Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten. Mit der alten EU-Richtlinie ist es nicht gelungen, die von Altbatterien ausgehenden Risiken zu kontrollieren und einen einheitlichen Rahmen für Sammlung und Recycling zu schaffen. So ist jede zweite Gerätebatterie, die 2002 in der EU-15 verkauft wurde, auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen gelandet. Dies ist auch mit Batterien, die getrennt gesammelt und zurückgenommen wurden, geschehen.

Alle Batterien müssen recycelt werden

Die überarbeitete EU-Richtlinie gibt nun nationale Sammelziele für Gerätebatterien vor. Bis 2012 muss eine Sammelquote von mindestens 25 Prozent der jährlich in den Mitgliedstaaten anfallenden Gerätebatterien erreicht werden. Diese Quote steigt bis 2016 auf 45 Prozent. Alle zurückgenommenen Batterien müssen recycelt werden. Außerdem ist die Deponierung oder Verbrennung von Industrie- und Fahrzeugbatterien verboten.
Ein Novum in den EU-Abfallvorschriften ist die Einführung von Mindestraten für die Recyclingeffizienz. Diese Effizienzziele sollen die Innovation fördern und wirksamere Prozesse und Technologien durchsetzen, so die Kommission. Die neue heimische Batterienverordnung regelt allgemeine Behandlungsanforderungen sowie Kennzeichnung und gibt die Rücknahme und Sammlung verschiedener Typen wie Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien vor. Die notwendigen Schritte zur operativen Umsetzung in Österreich der Regelung sind laut Umweltministerium bereits vorbereitet. Die Sammlung übernehmen die Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle sowie vom Ministerium genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme.

Bisher haben sechs Unternehmen, nämlich die Elektro Recycling Austria (ERA), die European Recycling Platform (ERP) Österreich, die CCR Austria, die EVA (Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH), das Umweltforum Startbatterien (UFS) sowie das Umweltforum Haushalt (UFH) Zulassungen für bestimmte Batterietypen erhalten.
“Wir sind für den nationalen und internationalen Markt sehr gut vorbereitet”, erklärte EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng in einer Aussendung. Die EVA, eine Tochter der deutschen Interseroh AG, biete seit mehreren Jahren die Entsorgung gewerblich anfallender Verpackungen sowie die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten an.

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