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Seit 2011 wurden 938 Arbeitgeber wegen Unterentlohnung angezeigt

Lohndumping kommt nach wie vor in Österreich vor.
Lohndumping kommt nach wie vor in Österreich vor. ©APA/dpa
Seit der Einführung des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz im Mai 2011 gab es bei 26.977 Firmen Lohnkontrollen, in 938 Fällen wurde Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet.

377 Anzeigen gab es zudem wegen der Vorenthaltung von Unterlagen. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz hervor.

Trotz der Tatsache, dass in Österreich nahezu alle Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst sind, kommt es immer wieder vor, dass sie das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthalten wird, warnt etwa die WGKK. Die Wiener Gebietskrankenkasse nimmt als Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfung (Kompetenzzentrum LSDB) Kontrollen vor – mehr dazu hier.

Lohndumping in Österreich

Das Unterlaufen von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen hat in Österreich seit 1. Mai 2011 verwaltungsstrafrechtliche Folgen.

Den Unternehmen drohen bei nachgewiesener Unterbezahlung von Arbeitnehmern Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 50.000 Euro.

(APA/Red.)

 

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