Seilersiedlung – wem gehört die Straße?

Lochau. (fst) 1956 hatte die VOGEWOSI zehn Häuser in Lochau errichtet. Sechs dieser zehn Häuser sind ausschließlich über eine eigens gebaute Straße, die Seilerstraße, erreichbar. Und diese Straße befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand.
Tiefe Löcher in der Straße
„Die zehn Häuser der Seilersiedlung wurden in den Fünfzigerjahren als Mietkaufhäuser von der VOGEWOSI gebaut und von den Mietkäufern in den Jahren 1973 bis 1984 gekauft“, schreibt Marion Feurle-Stecher in einem Leserbrief an die VN. „Die Straße selbst blieb im Besitz der VOGEWOSI. Nach fast 60 Jahren befindet sich die Straße in desolatem Zustand, die Löcher in der Straße sind bis zu zehn Zentimeter tief und die Anrainer sollen die Sanierungskosten tragen, obwohl im Besitz der VOGEWOSI, die es versäumt hat, die Straße im intakten Zustand zu übergeben. Die VOGEWOSI weiß auch um ihre Haftung und tauschte immer wieder die Straßenbeschilderung aus. Ein Fahrverbotsschild brachte nichts, die Straße wurde weiterhin öffentlich genützt und nicht nur von den Anrainern befahren. Der Zubringerverkehr für den Bau von zwei Wohnblöcken hinter dieser Siedlung griff den Belag noch mehr an. Dann kam plötzlich ein Schild „Privatstraße“. Diesen Winter waren die Löcher im Asphalt nun so tief, dass eine Schneeräumung durch den Schneepflug fast unmöglich wurde. Grund genug für die Anrainer, wieder einmal bei der Gemeinde bezüglich einer Sanierung vorzusprechen. Fakt ist nun, dass die VOGEWOSI sagt, sie hätte kein Geld für die Sanierung, die Gemeinde ebenso und nun sollen die Anrainer die Straßensanierung bezahlen, die ihnen gar nicht gehört bzw. die laut VOGEWOSI durch jahrelanges Benützen quasi in ihren Eigentum übergegangen sei. Und das allein ist das Versäumnis der VOGEWOSI.“
Eigentum der VOGEWOSI
Bei der Vorarlberger Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft sieht man die Sache naturgemäß anders: „Richtig ist, dass sich die Straße in einem desolaten Zustand befindet, und richtig ist auch, dass sich die Straße nach wie vor im Eigentum der VOGEWOSI befindet. Aus diesem Grund wurde eine Anrainerversammlung abgehalten, wo die möglichen Sanierungsszenarien besprochen wurden. Außerdem wurde auf die bestehende rechtliche Situation hingewiesen“, antwortet Mag. Klaus Feurstein auf die Vorwürfe der Anrainer.
Komplexe Rechtslage
Und diese rechtliche Situation wieder ist reichlich verzwickt. Die VOGEWOSI weist auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hin. Und aus diesen geht hervor, dass „auch der Aufwand zur Erhaltung und Herstellung der Sache, welche zur Dienstbarkeit bestimmt sind, in der Regel von dem Berechtigten getragen werden. Wenn aber die Sache auch vom Verpflichteten genützt wird, so muss er verhältnismäßig zum Aufwande beitragen“.
Angebot liegt vor
Nun argumentiert die VOGEWOSI, dass die Bewohner die Nutzer (Berechtigte) sind, die den Aufwand zur Erhaltung und Herstellung des „Dienstbarkeitssache“ – in diesem Falle der Straße – zu tragen haben. Da die Objekte an der Seilerstraße seit ihrem Verkauf nicht mehr von der VOGEWOSI genutzt werden, sondern ausschließlich von den Bewohnern und deren Besuchern, sind diese für den Straßenerhalt zuständig. „Die Seilerstraße wurde im Laufe der Jahre immer wieder auf Kosten unseres Unternehmens repariert bzw. Instandhaltungsmaßnahmen ergriffen, zuletzt im Dezember 2011. Im Rahmen der Anrainerversammlung wurde lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Darüber hinaus haben wir eine entsprechende Unterstützung bei der Sanierung angeboten und sogar aus Kulanzgründen angeboten, die Hälfte der Kosten für eine umfassende Sanierung der Straße dann zu übernehmen, wenn die Straße von den Bewohnern anteilig ins Eigentum übernommen wird. Eine Stellungnahme zu unserem Angebot liegt bisher noch nicht vor“, so Mag. Feurstein.