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Seepolizei ist für die Saison 2009 gerüstet

Hard- Die Saison der Seepolizei in Hard beginnt. Deshalb werden Schwerpunkte im Zuge der Streifen- und Kontrolltätigkeit gesetzt.

Vor allem werden die Hafenanlagen, Fahrrinnen und sogenannte 300-m Uferzone überprüft. Es gilt immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten, die meistens nicht eingehalten werden bzw. es immer wieder zu Verstößen kommt.

Besonderes Augenmerk wird bei Dunkelheit auf die vorgeschriebene Lichterführung und Ausrüstung, die jedes Boot haben muss, gelegt. Wichtig sind hier ein Anker mit Ankerleine, die der Bootsgröße angepasst sein muss, ein Verbandskasten, eine ohnmachtssichere Rettungsweste und Werkzeug uvm.

Generell gilt nach der Bodensee-Schiffsfahrtsordnung ein Fahrverbot ab einer Grenze von 0,8 Promille. Wie beim Autofahren gelten hier die gleichen Vorschriften. Bei Missachtung können dem betreffenden Lenker Strafen drohen. „Wenn wir während einer Kontrolle feststellen müssen, dass der Schiffsführer alkoholisiert ist, wird auch wie im Straßenverkehr zu einem Alkotest aufgefordert. Fällt dieser positiv aus, muss mit einer Strafe der Schifffahrtsbehörde gerechnet werden”, so AbtInsp. Andreas Horb.

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