Das berichtet Der Standard in seiner Dienstagsausgabe. Auf Grundlage des schiffstechnischen Gutachtens werden wir in den kommenden Wochen fünf Beteiligte wegen Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung einvernehmen. Die Ladungen sind gerade hinaus gegangen, sagte der ermittelnde Wiener Neustädter Staatsanwalt, Werner Nussbaumer.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stünden überdies die Zulassungsvoraussetzungen des Schiffes. Nach positivem Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung war der für 29 Personen approbierte Katamaran seit 1993 im Einsatz gewesen.
Vom Bootstyp her war das dem Standard zufolge offenbar eine Fehlentscheidung. Das Gefährt dürfte von seinen Herstellern ursprünglich als Partyschiff angepriesen worden seien. Zudem seien die Belastungsreserven unzureichend gewesen, so dass Fahrten mit mehrheitlich wohlbeleibten Personen schon seit Jahren gefährlich gewesen seien. Zahlreiche Berichte über knifflige Situationen im Boot mit Füßen im Wasser lägen vor, berichtete die Zeitung.
Der Schiffsführer wiederum habe laut Standard keine adäquate Ausbildung gehabt, sondern sei lediglich für die Grottenrundfahrten angelernt worden. Angesichts der falschen Schiffstypwahl habe er jedoch den Unfall nicht verhindern können.