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Sechs Monate bedingt für Deserteur

Freute den jungen Mann wohl nicht: Kriegsbemalung und das Hupfen in den berühmten Gatsch.
Freute den jungen Mann wohl nicht: Kriegsbemalung und das Hupfen in den berühmten Gatsch. ©Bilderbox
Eine Anklage wegen Desertion nach dem Militärstrafgesetz hat sich ein 21-jähriger Grundwehrdiener im Burgenland eingehandelt. Der gebürtige Wiener hatte im Juni dieses Jahres dem Bundesheer den Rücken gekehrt, obwohl er noch mehr als zwei Monate Wehrdienst abzuleisten gehabt hätte.

Anfang November wurde er deshalb verhaftet. Am Freitag stand der mittlerweile aus dem Dienst entlassene Rekrut in Eisenstadt vor Gericht und wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vier Monate lang abwesend

Der 21-Jährige sei seiner Kompanie vom 4. Juni bis zur Verhaftung am 2. November ferngeblieben, warf ihm die Staatsanwältin vor. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant verantworte sich voll geständig und sei in psychologischer Betreuung. Der Angeklagte begründete seine unerlaubte Abwesenheit vom Dienst damit, dass er psychische Probleme gehabt habe. Vor seiner Einberufung sei er zwei Jahre als Koch-Kellner tätig gewesen.

Militärstreife verhaftete Deserteur

“Seit 4. Juni war er unerlaubt abwesend”, sagte der Kompaniekommandant des Wieners, der als Zeuge geladen war. Nach dem Grundwehrdiener habe auch die Militärstreife gesucht. Am 2. November sei das Bundesheer verständigt worden, dass der 21-Jährige verhaftet worden sei. Am 17. November wurde der Angeklagte vorläufig seines Dienstes enthoben. Mit Wirkung vom 22. November sei er dann vom Dienst entlassen worden. “Er hat noch 75 Tage offen. Es könnte sein, dass ihn die zuständige Ergänzungsabteilung noch einberuft”, so der Offizier. Außerdem habe der Wiener noch Gegenstände wie Kampfanzughose, Schuhe und Turnschuhe abzugeben, was dieser umgehend zusagte.

Der Verteidiger ersuchte im Hinblick auf das “umfassende Geständnis” um eine bedingte Strafe für seinen Mandanten. Zudem habe er das Übel der Strafhaft schon fast vier Wochen verspürt. Richter Wolfgang Rauter sprach den Angeklagten schuldig. Um den Wiener will sich auch eine Caritas-Teilorganisation annehmen, der der 21-Jährige schon länger bekannt sei. “Unser Verein wird alles tun, um ihn aufzufangen”, sagte ein Mitarbeiter. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab im Deserteur-Fall keine Erklärung ab.

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