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Südtirol: Unterschriftenaktion für "Doppel-Pass"

Nach der Südtiroler Volkspartei (SVP) mobilisiert jetzt auch die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit für eine (österreichisch-italienische) Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Bozen wurde eine Plakat- und Unterschriftenaktion angekündigt, die ab nächster Woche auch im Bundesland Tirol und im "restlichen" Österreich durchgeführt werden soll.

Die LAbg. Eva Klotz und Sven Knoll wollen eine über die Grenzen Südtirols hinaus aktive “Bürgerinitiative” gründen, die von wenigstens 500 österreichischen Staatsbürgern ab dem 16. Lebensjahr unterzeichnet werden muss. Sie könne dem Nationalrat dann Anliegen direkt unterbreiten. Auch wenn die Unterschriften der Südtiroler als nichtösterreichische Staatsbürger formell nicht zählen, soll auch in Südtirol gesammelt werden, um damit “ein politisches Zeichen der Willensbekundung zu setzen”.

Wie bei der Pressekonferenz betont wurde, seien die Südtiroler eine österreichische Minderheit, der gegen deren Willen die österreichische Staatsbürgerschaft genommen worden sei. Mit der Wiedererlangung könne man die kulturelle Identität festigen und gleichzeitig die Bindung an Österreich stärken. Die doppelte Staatsbürgerschaft wäre aber auch die beste Absicherung der Autonomie. Neben politischen Gründen gebe es aber auch eine Reihe von praktischen Vorteilen etwa auf dem Arbeitsmarkt, wenn man in den Polizeidienst, zur Justiz oder in den diplomatischen Dienst wolle, was Südtirolern derzeit nicht möglich sei. Zudem könnte auch “das leidige Problem” der Südtiroler Sportler gelöst werden, die bisher “notgedrungen nur für Italien antreten können”.

Als Vorbild für die Doppelstaatsbürgerschaft wurde bei der Pressekonferenz ausgerechnet Italien bezeichnet. Seit 2006 hätten alle Italiener im Ausland und somit auch die italienischen Minderheiten in anderen Staaten (z.B. in den Gebieten um Istrien) die Möglichkeit, die italienische Staatsbürgerschaft als doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben. In der EU hätten fast alle Staaten, außer Luxemburg, Schweden und Spanien, in der einen oder anderen Form Regelungen, die ihren Bürgern eine doppelte Staatsbürgerschaft ermögliche.

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