Rechtlich möglich ist die polizeiliche Videoüberwachung seit Jahresanfang durch das neue Sicherheitspolizeigesetz.
Das überwachte Areal ist mit entsprechenden Hinweistafeln mit der Aufschrift “Polizei-Überwachung” gekennzeichnet. Die Überwachung selbst führen Gendarmeriebeamte vom Posten in der SCS durch.
Die Videokameras mit einer speziellen Zoom-Funktion sind über das gesamte Parkplatzgelände verteilt.
Bänder werden gelöscht
Bänder nach maximal 48 Stunden gelöscht
Der Sinn der Videoüberwachung in der SCS liegt nach Angaben des Innenministeriums vor allem in der Prävention. Die Besucher sollten sich sicher füllen.
Die Bänder der Videoüberwachung dürfen maximal 48 Stunden aufbewahrt werden, dann werden sie gelöscht. Gibt es nichts Auffälliges auf den Bändern, werden sie umgehend gelöscht, sagen die Verantwortlichen.