Schwerkranke Ehefrau erwürgt: Sieben Jahre Haft

Ein 55-jähriger musste sich am Mittwoch von einem Schwurgericht am Wiener Landesgericht verantworten, weil er seine todkranke Ehefrau erwürgt hatte. Er wurde zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage und befanden den Witwer des Totschlags für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schwerkranke Ehefrau erwürgt: Sieben Jahre Haft für Ehemann
Die Frau litt an Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium. "Ich wollte einfach, dass es zu Ende geht. Ich wollte, dass wir uns drüben wieder sehen", sagte der Angeklagte.
Verteidigerin des Angeklagten plädierte für Totschlag
Die Geschworenen folgten am Ende der Verteidigerin, die in Richtung Totschlag plädiert hatte. Der Mann habe sich in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung zu der Tat hinreißen lassen, argumentierte Astrid Wagner in ihrem Schlussvortrag. Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren erschienen dem Gericht sieben Jahre tat- und schuldangemessen, wobei generalpräventive Gründe gegen eine gelindere Sanktion gesprochen hätten, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung erläuterte. Der 55-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab.
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at
(APA/Red)