Der Fall sorgte für große Empörung, weil es sich bei dem Beschuldigten um einen vorbestraften Mörder handelt. Der Mann befand sich nach zwei Drittel seiner Haft im Hausarrest, als er sein Opfer entführte und tötete.
“Keine entlastenden Elemente”
Der 39-Jährige wurde zusätzlich zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Das Strafgericht in Renens bei Lausanne verhängte gegen den Angeklagten und Wiederholungstäter somit die Höchststrafe. Das Gericht stellte eine erdrückende Schuld des Angeklagten fest. “Es gibt keine entlastenden Elemente. Der Angeklagte ist voll schuldfähig”, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Donnerstag. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Anträgen des Waadtländer Oberstaatsanwalts Eric Cottier.
Während Mord noch Hausarrest
Der Angeklagte wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in ein Auto gezerrt und entführt. In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die junge Frau in einem Wald bei Chatonnaye. Nach seiner Festnahme führte er die Polizei selbst zur Leiche. Der Mann verbüßte zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe im Hausarrest.
Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lecherette vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er als 22-Jähriger zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. (APA)