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Schweizer Kantone dürfen Nacktwanderer bestrafen

100 Franken Strafe wegen „grob unanständigen Benehmens“.
100 Franken Strafe wegen „grob unanständigen Benehmens“. ©Bilderbox/Symbolbild
Das Schweizer Bundesgericht kann dem unverhülltem Naturerlebnis wohl nichts abgewinnen: Nacktwandern darf von den Schweizer Kantonen unter Strafe gestellt werden, entschied das Gericht am Donnerstag.

Mit dem Urteil wurde die Beschwerde eines 47–jährigen Mannes abgewiesen, der im Oktober 2009 nackt im Kanton Appenzell-Ausserrhoden unterwegs gewesen war. Der Mann war zu einem Bußgeld von 100 Franken  verurteilt worden.

Nacktwanderer lief an Familie mit Kleinkindern vorbei

Wie die Zeitung 20 Minuten schreibt, war er im Gebiet Nieschberg bei Herisau unterwegs gewesen. Dabei sei er bei einer Feuerstelle vorbeigewandert, an der eine Familie mit Kleinkindern Rast machte.  Er passierte auch ein christliches Reha-Zentrum für Drogenabhängige, woraufhin er von einer Passantin angezeigt wurde.

Nacktwandern: “Grobe Verletzung von Sitte und Anstand”

Wegen „grob unanständigen Benehmens“ wurde der Nacktwanderer vergangen Januar über das kantonale Strafrecht zu 100 Franken Bußgeld verurteilt. Das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht, hat das Urteil nun bestätigt. Drei von fünf Bundesrichtern urteilten, dass Nacktwandern eine „grobe Verletzung von Sitte und Anstand“ sei.

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