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Schweizer Justiz kippte Anti-Koran Volksbegehren in Thurgau

Der Schweizer Bundesrat kippte das Anti-Koran Volksbegehren in Thurgau.
Der Schweizer Bundesrat kippte das Anti-Koran Volksbegehren in Thurgau. ©EPA
Bern, Lausanne - Ein Volksbegehren im Schweizer Kanton Thurgau "Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher" ist definitiv ungültig. Laut Bundesgericht zielte es nach dem Willen seiner Urheber einseitig auf den Islam ab und verletzte damit das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot.

Der Thurgauer Große Rat (Kantonsparlament) hatte die Initiative “Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher” im vergangenen Dezember mit großer Mehrheit für ungültig erklärt.

Wortlaut unverfänglich

Mit der entsprechenden Änderung des Volksschulgesetzes sollte gemäß der Begründung des Initiativkomitees verhindert werden, dass der Koran oder andere islamische Sakralschriften an Schulen gelehrt werden. Unter anderem enthielt der Unterschriftenbogen die Aussage, dass der Koran mit der Verfassung grundsätzlich unvereinbar sei. Er sei zudem rassistisch und die Realitäten würden die weltweite Blutspur des Islam beweisen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Initiativkomitees gegen die Ungültigerklärung nun abgewiesen. Die Richter der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung kamen an ihrer Beratung vom Mittwoch zum Schluss, dass der Initiativtext als solcher zwar durchaus neutral verstanden werden könne. Das Verbot gewalttätiger oder rassistischer Lehrbücher sei in diesem Sinne unverfänglich, absolut selbstverständlich und geradezu banal.

Staatliche Neutralität

Allerdings könne bei der fraglichen Initiative die Begründung des Komitees nicht einfach ausgeblendet werden, da die Initianten eine rein wörtliche Auslegung und Anwendung des von ihnen vorgeschlagenen Textes sicher nicht wollten. Bei ihrem Verständnis richte sich das Begehren jedoch einseitig gegen den Islam. Ihr Anliegen verstoße so verstanden gegen das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Zu beachten sei dabei, dass der Staat in religiösen Angelegenheiten zu Neutralität verpflichtet sei. Im übrigen gebe es im Islam ebenso wie in anderen Religionen unterschiedlichste Auslegungen.

Verbot von “Wilhelm Tell”

Eine generelle Annahme eines intoleranten Glaubensverständnisses werde der Realität nicht gerecht. Zwei der fünf Richter hätten die Beschwerde im Gegensatz zu ihren Kollegen gutheißen und die Initiative für gültig erklären wollen. Die Abstimmung und ihre Folgen sollten dabei aber streng auf den Wortlaut beschränkt bleiben. Allerdings wurde in der richterlichen Debatte dazu angemerkt, dass in diesem Fall bei einer Annahme möglicherweise auch Schillers “Wilhelm Tell” aus der Schullektüre verbannt werden müsste. Die Initiative war von einem überparteilichen Komitee lanciert und von 4466 Personen unterzeichnet worden. Auslöser der Initiative war der Islamunterricht an der Schule in Kreuzlingen.

(APA/ sda)

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