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Schweizer Geiseln: Keine Kostenbeteiligung

Die Schweizer Sahara-Geiseln müssen sich nicht an den Kosten im Zusammenhang mit ihrer Freilassung beteiligen. Diese Auffassung vertritt die Schweizer Außenministerin.

Grundsätzlich besteht in der Schweiz zwar die Pflicht, die Kosten für die Inanspruchnahme des diplomatischen Schutzes im Ausland zu übernehmen, das Außenministerium kann jedoch Ausnahmen machen.

Laut Botschafter Peter Sutter, Leiter des Schweizer Krisenstabs, handelt es sich in diesem Fall um ein Verbrechen und es gehe nicht an, dass Opfer eines Verbrechens zur Kasse gebeten würden. Sicher würden aber die Reiseversicherungen der vier Touristen in Anspruch genommen.

Andy Keller, Leiter von Marketing und Verkauf der Reiseversicherung Elvia, widerspricht dieser Darstellung. Elvia würde sehr wahrscheinlich jegliche Deckung ablehnen, wenn die Sahara-Touristen bei ihnen versichert wären. Nach Angaben des Schweizer Außenministeriums (EDA) wurde bereits im Februar vor Reisen nach Algerien gewarnt. Rate das EDA zum Zeitpunkt der Buchung vor Reisen in das Land ab, sei auch kein Versicherungsschutz mehr gegeben, sagte Keller. In diesem Fall wäre die Reise in die Sahara deshalb wohl unter Eigenverantwortung der Touristen geschehen.

Die vier Schweizer Geiseln – zwei Männer und zwei Frauen – waren zusammen mit neun Deutschen und einem Niederländer Mittwoch früh mit einem deutschen Bundeswehr-Airbus von Malis Hauptstadt Bamako zum Flughafen Köln/Bonn gebracht worden. Von dort aus brachte sie eine Schweizer Staatsmaschine nach Zürich.

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