Schweizer erschoss seine Frau: 20 Jahre Gefängnis
Das Gericht verurteilte den Mann am späten Mittwochabend auch wegen Gefährdung des Lebens und Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Es ordnete zur Freiheitsstrafe auch eine ambulante psychotherapeutische Maßnahme an. Das Gericht fällte das noch nicht rechtskräftige Urteil einstimmig. Der Mann bleibt zur Sicherung des Strafvollzugs in Haft.
Der Staatsanwalt setzte sich mit seinen Strafanträgen weitgehend durch. Er forderte für den geständigen Mann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung. Die Verteidiger plädierte auf vorsätzliche Tötung und forderte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren.
Die Anklage warf dem Mann vor, die Tat minutiös geplant und aus krassem Egoismus gehandelt zu haben. Der Mann hatte 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müssen. Die 35-jährige Frau wollte sich vom Ehemann scheiden lassen. Aus der Ehe stammen drei Kinder.
Der gewalttätige Ehemann fühlte sich offenbar vom Selbstbewusstsein der Frau in der Familienehre gekränkt. Vor Gericht zeigte der Vorbestrafte keine Reue für die Bluttat.
Er hatte die Frau am 9. April 2009 auf offener Straße bei der Bushaltestelle der Post in Riniken mit fünf Schüssen getötet. Der Mann war bereits vor der Tat einmal inhaftiert worden. Er hatte seine Frau mit einer Waffe bedroht.