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Schweizer Asylwesen: Ruf nach DNA-Tests bei Familiennachzüglern

Gegner: "unsägliche Pauschalvorverurteilung".
Gegner: "unsägliche Pauschalvorverurteilung". ©DAPD
Asylsuchende holen immer häufiger ihre Angehörigen aus der Heimat in die Schweiz nach. Besonders gefragt sind Familiennachzugsgesuche bei Asylwerbern aus Somalia und Eritrea.
Schweiz weitet Schnellverfahren aus

Allein im ersten Halbjahr hätten 922 Eritreer auf diese Weise Asyl in der Schweiz erhalten, schreibt die “Schweiz am Sonntag”. CVP-Chef und Nationalrat Christophe Darbellay forderte unlängst, dass die Behörden “bestimmte Asylsuchende” definieren sollten, die dann präventiv DNA-Proben abgeben müssen.

“Unsägliche Pauschalvorverurteilungen”

Es folgte eine hitzige Debatte, und ein Grünen-Vertreter sprach von “unsäglicher Pauschalvorverurteilung”. Dennoch hat der Nationalrat Darbellays Motion abgesegnet. Nun liegt sie beim Ständerat (Kleine Kammer, Vertretung der Kantone).

Neben Politikern fordern auch kantonale Migrationsämter die Einführung von DNA-Tests, wie Recherchen des Blatts zeigen. Damit soll festgestellt werden, ob das nachzuziehende Kind aus dem Ausland auch tatsächlich zur Familie gehört und nicht etwa der Nachbarsjunge sei.

Papiere gehörten oft anderen Personen

Verschiedene Kantone haben gegenüber dem Blatt angegeben, dass zur Identitätsklärung bei Familiennachzügen generell häufiger DNA-Tests benötigt würden. Ein weiteres Phänomen bei der Überprüfung der eingereichten Papiere beschreibt der Amtsvorsteher der Stadt Bern, Alexander Ott. Die Papiere seien zwar echt, gehörten aber nicht der Person, die sie vorlegt.

Bereits seit 2007 kann die Erteilung von Bewilligungen auf Familiennachführung von DNA-Tests abhängig gemacht werden, wenn begründete Zweifel über die Abstammung oder die Identität einer Person vorliegen. Der Vorstoß von Darbellay fordert ein Obligatorium.

(APA)

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