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Schweiz: Pfleger soll 24 Senioren getötet haben

Am 21. Jänner steht in Emmenbrücke bei Luzern ein 35-Jähriger vor Gericht, der als Pfleger in der Zentralschweiz mindestens 24 alte Menschen getötet haben soll. Er soll dafür 17 Jahre ins Zuchthaus.

Es dürfte sich um den spektakulärsten Fall handeln, den das Schweizer Kriminalgericht je zu beurteilen hatte. Aus Platzgründen tagt das Gericht nicht im eigenen Haus, sondern im Zentrum Gersag in Emmenbrücke.

Der Pfleger hatte gestanden, zwischen 1995 und 2001 insgesamt 27 Betagte getötet zu haben. Um dem Beschuldigten die Taten nachweisen zu können, durchforschten Gerichtsmediziner 142 Krankenakten. Fünf Leichen wurden exhumiert. Die Gerichtsmediziner kamen zum Schluss, dass 24 Menschen Betagte erstickt oder mit Beruhigungsmittel vergiftet worden sind. Bei drei Fällen ist unklar, ob der Tod von den Eingriffen des Pflegers verursacht worden ist.

Als Motive nannte der Pfleger Mitleid und Überforderung. Fünf Mal standen laut Staatsanwaltschaft aber negative Gefühle gegen die Patienten im Vordergrund.

Für diese fünf Fälle beantragt der Staatsanwalt laut der im April 2004 eingereichten Anklage eine Verurteilung wegen Mordes, in den anderen 19 wegen vorsätzlicher Tötung. Die drei gestandenen, aber nicht nachgewiesenen Fälle werden als Tötungsversuche bewertet. Auf eine psychiatrische Behandlung soll verzichtet werden.

Die Taten wurden in den Kantonen Schwyz (drei Tötungen/ein Versuch), Obwalden (13/1) und Luzern (8/1) begangen. Am 28. Juni 2001 wurde der Pfleger festgenommen, nachdem das Betagtenzentrum Eichhof in Luzern wegen einer Häufung von Todesfällen misstrauisch geworden war.

Der Sohn des letzten Opfers wirft den Behörden vor, zu wenig rasch gehandelt und den Tod seiner Mutter in Kauf genommen zu haben. Dieser Vorwurf wird nun von einem außerordentlichen Untersuchungsrichter in einem separaten Verfahren geprüft.

Auch wenn der zu Grunde liegende Fall spektakulär ist, der Prozess dürfte nur gerade einen halben Tag dauern. Dies liegt an dem im Kanton Luzern praktizierten Verfahren, das vor dem Gericht keine Beweisaufnahme mehr vorsieht. Auch die Anklageschrift wird nicht verlesen.

Vertreten wird der mutmaßliche Serientöter von einem Pflichtverteidiger. Das Urteil wird frühestens am 2.Februar eröffnet. Der ehemalige Pfleger befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Kurz nach seiner Festnahme hatte der ehemalige Tanzlehrer in Untersuchungshaft einen Selbstmordversuch unternommen.

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