Schweiz: Minarett in Langenthal darf doch nicht gebaut werden

Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden. Nicht zu beanstanden sei hingegen das Kuppeldach, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das islamische Zentrum in Langenthal wird seit Jahren heiß diskutiert. Hintergrund ist das Referendum am 29. November 2009, bei dem die Schweizer Stimmberechtigten für ein Verbot zum Bau von Minaretten stimmten und damit international für Aufsehen sorgten.
Die Gemeinde Langenthal und die kantonale Baudirektion hatten die Beschwerden gegen den geplanten Umbau des Kulturzentrums 2010 abgelehnt und die Baubewilligung für das Minarett auf dem Dach des islamischen Kulturzentrums erteilt. Die Stadt Langenthal hatte das Projekt nämlich mehrere Monate vor dem umstrittenen Referendum, das zu einem Minarettverbot führte, bewilligt, so die Begründung.
Verwaltungsgericht entschied gegen Baubewilligung
Anderer Meinung ist nun das Verwaltungsgericht: Es heißt die Beschwerde der Gegner teilweise gut. Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbau zu taxieren sind. Während die Dachkuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweise, sei das Minarett als reiner Symbolbau im Sinne der kommunalen Bauordnung kein zulässiger Dachaufbau, urteilte das Verwaltungsgericht nun.
Das Aktionskomitee “Stopp Minarett Langenthal” nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts “mit Genugtuung” zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht. Dass der Dachaufbau des Minaretts nicht dem Gemeindebaureglement der Stadt Langenthal entspreche, hätte der Verwaltung eigentlich bereits vor Jahren einleuchten müssen, schreibt das Komitee. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
In der Schweiz gibt es bisher nur Minarette in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen bei Olten.
(APA)